Nordhorn-Range soll Kröten retten

Viele Erdkröten werden durch die Schutzzäune vor dem Überfahren gerettet. Foto: Armin Siemering
Viele Erdkröten werden durch die Schutzzäune vor dem Überfahren gerettet. Foto: Armin Siemering

Amphibienschutzzaun im Bereich Ems-Vechte-Kanal

Passend zur Zeit der Krötenwanderungen soll auch in diesem Jahr ein Amphibienschutzzaun auf der Zufahrtsstraße zum Luft-Boden-Schießplatz Nordhorn-Range entlang des Ems-Vechte-Kanals errichtet werden, um Tierleben zu retten. Hierfür haben sich der NABU (Kreisgruppe Grafschaft Bentheim), der Landkreis Grafschaft Bentheim, die Stadt Nordhorn, die Gemeinde Wietmarschen, und die Luft-Bodenschießplatzkommandantur Nordhorn zusammengeschlossen.


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Da der bisherige Zaun 2015 einem Sturm zum Opfer gefallen ist, wurde ein neuer vom Landkreis, der Stadt Nordhorn und der Gemeinde Wietmarschen finanziert. Außerdem werden von Stadt und Gemeinde Verkehrsschilder aufgestellt. Der NABU koordiniert die Arbeitseinsätze zur Betreuung des Schutzzauns. Dabei wird er durch die Luft-Bodenschießplatzkommandantur Nordhorn unterstützt. Den Aufbau des Zauns übernehmen die Bodenschießplatzkommandantur und die Jugendgruppe des NABU.

Der Straßenverkehr stellt die größte Gefahr für die wandernden Amphibien dar, viele der Tiere werden überfahren. Die Schutzzäune werden am Straßenrand aufgebaut. Sie verhindern, dass die Tiere auf die Straße hüpfen und führen sie zu Eimern, die in regelmäßigen Abständen in den Boden eingegraben sind. Die Tiere fallen in diese Eimer hinein und werden von freiwilligen Helfern auf die andere Straßenseite gebracht. Zusätzlich werden die Autofahrer durch Schilder auf die Amphibienwanderung hingewiesen. 2014 und 2015 konnten durch diese Maßnahmen mehrere hundert Tiere – vor allem Erdkröten, aber auch Gras- und Teichfrösche – über die Straße getragen werden. Dennoch werden nicht nur Bereiche mit Schutzzaun kontrolliert, sondern auch Bereiche ohne Schutzzaun, um anhand der Ergebnisse die genauen Wanderabschnitte zu ermitteln.

Alle bei uns heimischen Amphibienarten sind aufgrund der naturschutzrechtlichen Bestimmungen besonders oder streng geschützt, teilweise auch europarechtlich geschützt. Damit ist es z.B. verboten, wildlebende Tiere zu fangen, zu verletzen oder zu töten.

Deckel drauflassen

In der Zeit, in der die Amphibienschutzzäune nicht betreut und die Fangeimer nicht kontrolliert werden können, werden die Eimer abgedeckt. Damit wird vermieden, dass die Eimer zur Falle für die Amphibien werden. Einmal im Eimer drin, können die Tiere nicht wieder hinaus klettern. Sie können allerdings bei Hitze austrocknen oder einem Marder als Appetithappen dienen. Deshalb wird darum gebeten, die Abdeckungen der Eimer nicht zu entfernen.

Mitmachen erwünscht

In den vergangenen Jahren wurde beobachtet, dass die Tiere aus einzelnen Eimern durch Passanten über die Straße getragen wurden. Ein Dank an diese anonymen fleißigen Helfer! Da die Tiere in diesem Jahr aber erfasst und gezählt werden sollen, bitten die Beteiligten darum, von diesen spontanen Hilfseinsätzen Abstand zu nehmen. Dennoch ist jede helfende Hand erwünscht! Wer also aktiv einen Beitrag zum Amphibienschutz leisten möchte, kann sich an Gerhard Busmann (NABU, Tel. 05923/5657) wenden. Er koordiniert die Betreuungseinsätze.

Noch ein kleiner Hinweis zum Schluss: nicht nur im Bereich Nordhorn-Range, sondern auch an anderen Straßen besteht die Möglichkeit, dass sie von Amphibien bei ihrer Wanderung überquert werden. Achten Sie also bitte auf entsprechende Hinweisschilder und fahren Sie dort in den Abend- und Nachtstunden mit reduzierter Geschwindigkeit. So können Sie viele Amphibien-Leben retten.

Landkreis Grafschaft Bentheim
Amphibienschutzzäune sollen Kröten und Frösche vor dem Überfahren retten. Foto: Wilfried Jürgens Amphibienschutzzäune sollen Kröten und Frösche vor dem Überfahren retten. Foto: Wilfried Jürgens
Verkehrsschilder sollen Autofahrer auf die Krötenwanderung aufmerksam machen. Foto: Landkreis Grafschaft Bentheim Verkehrsschilder sollen Autofahrer auf die Krötenwanderung aufmerksam machen. Foto: Landkreis Grafschaft Bentheim