Öffentlichkeitsbeteiligung zu gebietsfremden Arten

Die EU-weit verbindliche Auflistung umfasst aktuell 49 Tier- und Pflanzenarten, die die europäische Artenvielfalt bedrohen

Das Brandenburger Umweltministerium legt im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung die Entwürfe zu Managementmaßnahmen für invasive, gebietsfremde Arten vor. Ziel ist, die im Freiland vorkommenden, weit verbreiteten gebietsfremden, invasiven Tier- und Pflanzenarten zurückzudrängen.


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Durch die Globalisierung des Handels und die Zunahme des weltweiten Tourismus gelangen zunehmend Tier- und Pflanzenarten aus ihren ursprünglichen Verbreitungsgebieten in neue Länder und Ökosysteme. Gelingt es einer Art sich zu etablieren, sich stark zu vermehren und auszubreiten, können daraus negative Auswirkungen entstehen. Einige dieser Arten können beträchtliche wirtschaftliche Schäden verursachen. In Brandenburg betrifft dies beispielsweise Waschbär und Nutria. Andere Arten werden zum Problem, weil sie  allergische Reaktionen beim Menschen auslösen, zum Beispiel der Riesenbärenklau. Die EU-weit verbindliche Auflistung umfasst aktuell 49 Tier- und Pflanzenarten, die die europäische Artenvielfalt bedrohen. Für Brandenburg ergeben sich insbesondere für folgende freilebend vorkommende Tier- und Pflanzenarten Verpflichtungen:

  • Chinesische Wollhandkrabbe (zahlreiche Nachweise)
  • Kamberkrebs (zahlreiche Nachweise)
  • Signalkrebs (einzelne Vorkommen)
  • Roter Amerikanischer Sumpfkrebs (bisher ein Einzelfund)
  • Blaubandbärbling (vereinzelte Vorkommen)
  • Buchstaben Schmuckschildkröte (vereinzelt)
  • Nutria (zahlreiche Nachweise)
  • Waschbär (flächendeckend verbreitet)
  • Riesenbärenklau (zerstreute Verbreitung)
  • Drüsiges Springkraut (zerstreute Verbreitung)
  • Marderhund (flächendeckende Verbreitung)
  • Bisamratte (in Teillebensräumen flächendeckend)
  • Seidenpflanze (sehr vereinzelt)
  • Nutall’s Wasserpest (vereinzelte Vorkommen)
  • Verschiedenblättriges Tausendblatt (nur ganz vereinzelt in Südbrandenburg)
  • Nilgans (verbreitet)

Seit Inkrafttreten der entsprechenden EU-VO gelten in allen Mitgliedstaaten mit Übergangsfristen für die Haltung der gelisteten Arten Handels- und Transportverbote. So soll verhindert werden, dass gelistete Arten gehalten, verkauft oder weitertransportiert werden. Für die im Freiland vorkommenden Arten sind der frühen Phase der Invasion Beseitigungsmaßnahmen durchzuführen. Darüber hinaus ist für die Arten der Unionsliste ein Überwachungssystem (Monitoring) einzurichten. Die Entwürfe der Managementmaßnahmenblätter, Erläuterungen und Hintergrundinformationen sowie länderspezifische Verbreitungsangaben werden vom

18. September bis 20. Oktober

öffentlich ausgelegt. Die Dokumente können im Anhörungsportal https://www.anhoerungsportal.de und im Landesumweltamt hier eingesehen werden:

Landesamt für Umwelt
Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke, Haus 3, Raum 3.28
montags bis donnerstags       von 8 bis 15 Uhr
freitags     von 8 bis 14 Uhr

Landesamt für Umwelt
Von-Schön-Straße 7, 03050 Cottbus, Raum 4.25
montags bis donnerstags     von 8 bis 16 Uhr
freitags     von 8 bis 14 Uhr

Landesamt für Umwelt
Müllroser Chaussee 50, 15236 Frankfurt (Oder), Raum 042
montags bis donnerstags     von 8 bis 15 Uhr
freitags    von 8 bis 14 Uhr

Bedenken und Anregungen können bis einschließlich 20. November elektronisch über https://www.anhoerungsportal.de vorgebracht werden. Falls dies nicht möglich ist, können schriftliche Stellungnahmen an das Landesamt für Umwelt Brandenburg, Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke gesendet werden.

Weitere Informationen

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg direkter Link zum Artikel