Pflanzenschutzmittel gehören nicht als „Mitbringsel“ in den Urlaubskoffer
Günstigere Preise im Ausland können den einen oder anderen dazu verleiten, sich auf Urlaubs- oder Kurzreisen mit Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmitteln für den eigenen Garten einzudecken.
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass es nicht zulässig ist, Pflanzenschutzmittel im Ausland zu erwerben, um sie in Deutschland anzuwenden oder weiter zu veräußern.
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