Pflicht zum Zwischenfruchtanbau in mit Nitrat belasteten Gebieten gilt erst ab Herbst 2021
Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium haben klargestellt, dass diese Pflicht ab Herbst 2021 gilt
Die novellierte Düngeverordnung sieht vor, dass in nitratbelasteten Gebieten nach der Ernte eine Pflicht zum Zwischenfruchtanbau besteht, wenn die Fläche im folgenden Frühjahr gedüngt werden soll.
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