Pflücken verboten: Geschützte Blumen im Osterstrauß tabu
Erlaubt ist ein "Handstrauß" nicht geschützter Pflanzen
Mit Tulpen, Osterglocken und Krokussen zieht der Frühling in die Natur ein - und oft auch ins heimische Wohnzimmer. Doch nicht jede Blume gehört in den selbst gepflückten Osterstrauß: "Viele beliebte Blumen wie die gelbe Narzisse, das Schneeglöckchen oder der Märzenbecher sind in der Natur selten geworden und stehen deshalb unter Naturschutz. Da heißt es grundsätzlich: Mitnehmen verboten", sagt Dr. Ralph Glodek, Nachhaltigkeitsbeauftragter beim Infocenter der R+V Versicherung. Wer sie dennoch pflückt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro rechnen.
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