Rahmenvereinbarung zur frühzeitigen Nutzung der Tagebaurestseen stärkt Kommunen und Wassertouristen

Gemeinsame Medieninformation des SMWA und der LMBV: 

Wirtschaftsminister Martin Dulig und der Vorsitzende der Geschäftsführung der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV), Klaus Zschiedrich, haben heute die „Rahmenvereinbarung Zwischennutzung Seen in Sachsen“ unterzeichnet. Damit werden die Bedingungen für eine touristische Nutzung der Tagebaurestseen vor deren endgültiger Fertigstellung festgelegt.


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„Die Braunkohlesanierung schafft wichtige Potenziale für die Zukunft und ist Voraussetzung für Umstrukturierung und Gesundung der Bergbauregionen“, erklärte Dulig. „Mit der ergänzenden Vereinbarung haben wir praktikable Lösungen gefunden, von der die Anliegerkommunen, aber insbesondere die Wassertouristen profitieren werden. Die Kulisse hier am Geierswalder See mit erfolgreichen Projekten wie dem ,LeuchtTurm‘ zeigt, wie und vor allem dass die touristische Weiternutzung funktioniert.“

Der ergänzende Rahmenvertrag enthält folgende zentrale Regelungen:

  • Die noch notwendigen Sanierungsmaßnahmen haben immer Vorrang gegenüber der Zwischennutzung durch die Kommunen.
  • Mit Eröffnung der vorzeitigen Nutzung geht die Verkehrssicherung auf den jeweiligen Nutzer über.
  • Die Kennzeichnung geotechnischer Sperrbereiche (Land- und Wasserseite) obliegt der LMBV.
  • Die LMBV führt alle notwendigen Kennzeichnungen und Beschilderungen für eine vorzeitige Zwischennutzung der Seen geschäftsbesorgend durch. Die Finanzierung erfolgt aus §4-Mitteln des Verwaltungsabkommens Braunkohle.

Klaus Zschiedrich: „Mit der Rahmenvereinbarung haben wir nunmehr klare Regelungen über die Chancen, aber auch über die Rechte und Pflichten bei einer vorzeitigen Seennutzung definiert. Im Rahmen der Braunkohlesanierung werden im Freistaat Sachsen mehr als 40 Tagebaurestseen mit einer Gesamtfläche von ca. 14.000 Hektar entstehen. Da müssen wir allen Beteiligten Planungssicherheit geben.“

Bei der Braunkohlesanierung hat insbesondere die Förderung der regionalen Entwicklung in der Lausitz und der Region Leipzig Priorität. Seit 1990 haben Bund und die betroffenen Bundesländer bereits über 9,3 Milliarden Euro in die Braunkohlesanierung investiert.

Im Januar 2008 unterzeichneten das Bundesunternehmen LMBV und der Freistaat Sachsen deshalb eine übergeordnete Rahmenvereinbarung zur Übertragung der Tagebaurestseen nach ihrer Sanierung an den Freistaat Sachsen.

Hintergrund:

2014 zählte der Tourismusverein Leipziger Neuseenland e.V. rund 673.300 Übernachtungen – ein Plus 3,5 Prozent gegenüber 2012. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) wurden in den Gemeinden des Tourismusvereins Leipziger Neuseenland e.V. zwischen 1999 und 2004 insgesamt 33 Investitionsvorhaben in die touristische Infrastruktur und von Tourismusbetrieben gefördert.

Im gesamten Lausitzer Seenland konnten 2014 rund 503.400 Übernachtungen gezählt werden – ca. 110.800 davon im sächsischen Gebiet. Zwischen 1999 und 2004 wurden im Lausitzer Seenland mit GRW-Mitteln 26 Investitionsvorhaben in die touristische Infrastruktur und von Tourismusbetrieben gefördert.

Hinzu kommen noch die Mittel des § 4 aus den Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung. Seit 2003 stellte der Freistaat hierfür Mittel in Höhe von 147 Mio. Euro bereit. Bei Maßnahmen nach § 4 genießen infrastrukturelle Maßnahmen mit großen Entwicklungspotenzialen Förderpriorität, wie beispielsweise schiffbare Überleiter, Uferbefestigungen, Hafenanlagen, Schiffsanleger für Fährverbindungen und/oder ÖPNV sowie dazu notwendige Versorgungsleitungen und Verkehrsanbindungen.

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