Recht auf Reparatur kommt – EU-Rat verabschiedet Gesetz
Dazu ein Sprecher des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU):
„Das ist ein guter Tag für den Umwelt- und Verbraucherschutz. Das Recht auf Reparatur kann Verbraucher vom „Zwang zum Wegwerfen“ befreien. Es kann nicht sein, dass Handys jährlich ersetzt werden müssen, weil der Akku nicht austauschbar ist, oder der Fön nicht reparierbar ist.
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