Rechtsverordnung für neues Natur- und Landschaftsschutzgebiet

Rechtsverordnung für neues Natur- und Landschaftsschutzgebiet
Rechtsverordnung für neues Natur- und Landschaftsschutzgebiet

Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer unterzeichnet Rechtsverordnung für neues Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Zwölferholz-Haid“ zwischen Breisach und Merdingen (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald)

Ausgedehntes und vielfältiges Waldgebiet ist rund 420 Hektar groß und bietet Lebensräume für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten


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Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer hat am gestrigen Montag (6. November) die Rechtsverordnung für das neue Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Zwölferholz – Haid“ zwischen Breisach und Merdingen (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) unterzeichnet. Das rund 420 Hektar große Gebiet umfasst 341 Hektar Naturschutzgebiet mit zwei Teilflächen und 79 Hektar Landschaftsschutzgebiet mit vier Teilflächen, heißt es in einer Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg. Es ist das 268. Naturschutzgebiet im Regierungsbezirk, damit sind 3,6 Prozent der Fläche unter diesem besonderen Schutzstatus.

Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer sagte bei der Unterzeichnung: „Damit erhält dieses bedeutende Waldgebiet am westlichen Tuniberg einen dauerhaften und besonderen Schutzstatus. Leider sind solch große zusammenhängende, struktur- und artenreiche Waldgebiete am südlichen Oberrhein mittlerweile eine Rarität. Ihr förmlicher Schutz stellt ein Mosaikstein zur langfristigen Erhaltung des Biotopverbunds in der Markgräfler Rheinebene dar.“

Was macht das Waldgebiet so bedeutsam? Es besitzt das größte zusammenhängende und wahrscheinlich auch reichste Vorkommen des Blausterns am rechtsrheinischen südlichen Oberrhein. Zudem kommt den beiden Waldbeständen und den Offenlandbereichen eine besondere Verantwortung zu, da sie Teil des Wanderkorridors internationaler Bedeutung sind und die bedeutendste Biotopverbundachse der Wildkatze von den Auewäldern am Rhein zum Kaiserstuhl darstellen. „Naturschutzgebiete sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist. Naturschutzgebiete können auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere gefährdete Tier- und Pflanzenarten finden in Naturschutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung“, so Gabriel Rösch, der zuständige Gebietsreferent im Naturschutz-Fachreferat des Regierungspräsidiums.

Das „Zwölferholz-Haid“ bildet Lebensraum für zahlreiche seltene und gefährdete, teils bedrohte Tierarten. Die Ergebnisse waren beeindruckend, finden sich doch zahlreiche Arten, die auf der „Roten Liste“ stehen. Neben Grauspecht, Pirol und Turteltaube gibt es in den altholzreichen Waldbeständen zahlreiche holzbewohnende Käferarten wie zum Beispiel den Hirschkäfer. Von den insgesamt 13 nachgewiesenen Fledermaus-Arten seien Bechstein- und Wimperfledermaus erwähnt. Die vielfältige und artenreiche Strauchschicht des Waldes nutzen Haselmaus und Wildkatze als Lebensraum.

Ebenfalls sind zahlreiche Amphibien, Reptilien, Heuschrecken und die Gottesanbeterin im Gebiet vertreten. Eine weitere Besonderheit stellen die Panzergräben mit ihrer sehr artenreichen Libellenfauna dar, in denen die stark gefährdeten Keilflecklibelle und die Fledermaus-Azurjungfer vorkommen. Unmittelbar an den Wald grenzen Ackerflächen, extensiv genutzte Wiesen sowie ehemalige Wildäcker mit Vorkommen von zahlreichen seltenen und gefährdeten Ackerwildkräutern an.

Im Vorfeld sowie im Verfahren selbst haben Abstimmungs- und Infotermine mit den betroffenen Kommunen, Privatwaldbesitzern, Landwirten und Akteuren vor Ort stattgefunden. „Es sind danach viele, zum Teil auch kritische Stellungnahmen in meinem Haus angekommen, die zu prüfen und aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht zu bewerten waren“, so die Regierungspräsidentin.

Kein Naturschutzgebiet kommt ganz ohne Nutzungs- und Bewirtschaftungs-beschränkungen aus. „Wir haben aber besonders für die Waldbewirtschaftung die Maßgaben zugunsten der forstwirtschaftlichen Nutzung modifiziert und konnten hierdurch in Abstimmung mit unserer Forstabteilung die Belange der Privatwaldbesitzer weitestgehend berücksichtigen“, erläutert Clemens Glunk vom zuständigen Naturschutz-Rechtsreferat. „Den Waldbewirtschaftern kommt auch weiterhin eine Schlüsselrolle bei der Erhaltung und Entwicklung des Schutzgebietes in seiner Wertigkeit zu“. Durch den Schutz soll insbesondere die kleinparzellierte Waldbewirtschaftung weiter gewährleistet werden und gleichzeitig ein rechtlicher Rahmen für weiteren Artenschutz geschaffen werden.

Rechtsverordnung für neues Natur- und Landschaftsschutzgebiet - Anhang 1
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