Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer unterschreibt Verordnung für neues Naturschutzgebiet „Feuchtwiesen Schwandorf“ bei Neuhausen ob Eck (Kreis Tuttlingen) und Sauldorf (Kreis Sigmaringen)

Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer unterschreibt Verordnung für neues Naturschutzgebiet „Feuchtwiesen Schwandorf“ bei Neuhausen ob Eck (Kreis Tuttlingen) und Sauldorf (Kreis Sigmaringen)
Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer unterschreibt Verordnung für neues Naturschutzgebiet „Feuchtwiesen Schwandorf“ bei Neuhausen ob Eck (Kreis Tuttlingen) und Sauldorf (Kreis Sigmaringen)

Areal umfasst 130 Hektar einer besonders wertvollen Wiesen- und Auenlandschaft zwischen Oberschwandorf und Boll

Die Freiburger Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer hat am heutigen Donnerstag (12. Januar), die Verordnung für das neue Naturschutzgebiet „Feuchtwiesen Schwandorf“ unterzeichnet. Auf knapp 130 Hektar wird nun die Wiesen- und Auenlandschaft zwischen Oberschwandorf und Boll in den Gemeinden Neuhausen ob Eck im Kreis Tuttlingen und Sauldorf im Landkreis Sigmaringen geschützt, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde.


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Damit wächst die Zahl der Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Freiburg auf nunmehr 267 bei einer Gesamtfläche von rund 31.800 Hektar. Gleichzeitig gelingt damit der Schutz zahlreicher bedrohter Arten und der europaweit gefährdeten Wiesenlebensräume. Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer sagte bei der Unterzeichnung der Verordnung: „Ich freue mich über den guten Abschluss des Verfahrens mit allen Beteiligten und Akteuren vor Ort. Damit erhält diese schöne Landschaft bei Schwandorf einen dauerhaften und würdigen Schutzstatus, und wir tun einen wichtigen Schritt zum Erhalt wertvoller Lebensräume für Tiere und Pflanzen.“

Die Bedeutung des Feuchtgrünlands in der Umgebung von Schwandorf für den Schutz stark gefährdeter Wiesenbrüter war zwar schon seit Jahrzehnten bekannt. Erst nach dem landesweiten Einbruch vieler Populationen von Braunkehlchen, Kiebitz oder Bekassine sind die Schutzbemühungen intensiviert worden, das Gebiet wurde umfassend untersucht. Die Ergebnisse waren beeindruckend, finden sich doch in jeder der untersuchten Artengruppen zahlreiche „Rote-Liste-Arten“. Zwischen 2010 und 2012 war das Gebiet Gegenstand eines erfolgreichen Projekts der Stiftung Naturschutzfonds. In dessen Rahmen gelang zusätzlich zu den bereits bestehenden landeseigenen Grundstücken der Erwerb weiterer naturschutzwichtiger Flächen.

Jetzt konnte nach Jahren der intensiven Vorbereitung das Verfahren abgeschlossen werden. Das Schutzgebiet umfasst die teils nasse Aue des Wettbachs und Krumbachs zwischen Oberschwandorf und Boll ebenso wie die staufeuchten Wiesen auf der Hochfläche nördlich von Unterschwandorf. Viele Wiesen sind überdurchschnittlich artenreich und damit Zeugen einer Zeit mit relativ zurückhaltender landwirtschaftlicher Nutzung, einer Nutzung, die weitergeführt werden darf und soll, heißt es in der Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg.

„Leider sind große zusammenhängende Feuchtwiesengebiete mittlerweile eine Rarität – bei Schwandorf gibt es sie noch. Ihr förmlicher Schutz soll einen kleinen Mosaikstein zur langfristigen Erhaltung des artenreichen Grünlands in verschiedenen Naturräumen Baden-Württembergs beitragen“, so Joachim Genser, der zuständige Fachreferent im Regierungspräsidium.

Kein Naturschutzgebiet kommt ganz ohne Nutzungs- bzw. Bewirtschaftungs-einschränkungen aus. Das Schutzgebiet verlangt daher Einschränkungen bei der Düngeausbringung auf artenreichen Wiesen. Von den strengsten Regelungen sind aber ganz überwiegend nur die landeseigenen Flächen betroffen. Viele landwirtschaftliche Betriebe arbeiten bereits seit einigen Jahren mit der Naturschutzverwaltung zusammen, ihre Leistungen für die Erhaltung extensiven Grünlands werden über Bewirtschaftungsverträge vergütet.

Hervorzuheben ist die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit, welche  die Betriebe dem Regierungspräsidium entgegengebracht haben – keine Selbstverständlichkeit angesichts der teils schwierigen Situation für die Landwirte. Ihnen kommt eine Schlüsselrolle bei der zukünftigen Erhaltung und Entwicklung des Schutzgebiets zu. Das Regierungspräsidium wird die Betriebe daher gemeinsam mit dem Landratsamt weiter unterstützen. Wünsche nach geänderten Schutzgebietsgrenzen, insbesondere von Seiten der Gemeinde, konnten berücksichtigt werden, sofern sie fachlich vertretbar waren. Insgesamt ist der Grundstein für eine nachhaltige Sicherung und Entwicklung des neuen Naturschutzgebietes gelegt.

Regierungspräsidium Freiburg direkter Link zum Artikel