Registrierungspflicht von Katzen
Neue Stadtverordnung zur Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Katzen
Alle Katzen aus privaten Haltungen, die älter als fünf Monate sind und denen es ermöglicht wird, sich außerhalb der Wohnung zu bewegen (so genannte Freigängerkatzen), sind künftig durch einen Tierarzt kastrieren und durch einen Transponder kennzeichnen zu lassen. Eine entsprechende Stadtverordnung gilt ab dem 29. September 2016 mit Veröffentlichung im Städtischen Anzeiger.
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