Richtlinien für Naturschutzförderung in Kraft
26 Millionen Euro der EU werden durch Mittel der Länder Niedersachsen und Bremen ergänzt
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat darüber informiert, dass ab sofort Anträge nach den neuen Förderrichtlinien „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten (EELA)“ und „Spezieller Arten- und Biotopschutz (SAB)“ gestellt werden können. Förderfähig ist nach diesen Richtlinien die Durchführung von freiwilligen Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von wertvollen Lebensräumen der ländlichen Landschaften und der entsprechenden Arten.
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