Sammelverordnung im Bereich Hammeniederung/Teufelsmoor

Sammelverordnung im Bereich Hammeniederung/Teufelsmoor
Sammelverordnung im Bereich Hammeniederung/Teufelsmoor

Beschluss wird auf Sonderkreistag im Oktober verlegt

Der Landkreis beabsichtigt, im Bereich „Hammeniederung“ und „Teufelsmoor“ zwei Naturschutzgebieteund drei Landschaftsschutzgebiete auszuweisen. Dazu soll eine Sammelverordnung durch den Kreistag erlassen werden. Im Februar wurde hierzu ein Entwurf vorgelegt und in einem breiten Beteiligungsverfahren die Öffentlichkeit eingebunden. Daraufhin sind 364 Stellungnahmen eingegangen, die die Kreisverwaltung derzeit auswertet.


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Um mit allen Einwendungen sachgerecht umgehen zu können, hat der Landkreis jetzt entschieden, den geplanten Beschlusstermin des Kreistages zu verlegen. Hierüber informierten heute Landrat Bernd Lütjen, der Dezernent für Ordnung, Bauen, Umwelt Dominik Vinbruck und der Leiter des Planungs- und Naturschutzamtes Johannes Kleine-Büning.

Bereits im letzten Jahr hatte die Kreisverwaltung einen ersten Arbeitsentwurf der Verordnung vorgelegt. Dieser wurde in der Öffentlichkeit breit diskutiert. Der Arbeitsentwurf wurde daraufhin umfassend überarbeitet und im Februar erneut vorgelegt. Auch dieser Entwurf wurde intensiv öffentlich diskutiert. „Der Kreisverwaltung war es von Anfang an ein Anliegen, die Öffentlichkeit so umfassend wie möglich bei der Erarbeitung der Sammelverordnung zu beteiligen“, erklärt Landrat Bernd Lütjen. Aus diesem Grunde habe es eine Vielzahl von Gesprächen und Informationsveranstaltungen in den betroffenen Gemeinden und der Stadt gegeben.

Mit dem Entwurf wurde ab Februar dann das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren durchgeführt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung bekam jedermann die Gelegenheit, zum Entwurf Stellung zu nehmen. Es gingen 364 Stellungnahmen der berührten Gemeinden und der Stadt, sonstiger Behörden, der Verbände und der Betroffenen ein, wobei zahlreiche Stellungnahmen sehr ausführlich sind. Aufgrund des großen Umfangs nimmt die Auswertung der Stellungnahmen durch die Kreisverwaltung mehr Zeit als ursprünglich eingeplant in Anspruch. Daher kann die für Juni vorgesehene Beratung im Kreistag nicht erfolgen.

„Der Umfang der Stellungnahmen macht es notwendig, den Beschluss zu verlegen“, so Lütjen. Daher habe er mit den Vorsitzenden der Kreistagfraktionen und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern besprochen, im Oktober einen Sonderkreistag einzuberufen. Diese Entscheidung sei auf Verständnis gestoßen, da es im Interesse aller liege, die Einwendungen mit der notwendigen Gründlichkeit auszuwerten.

Die eingegangenen Stellungnahmen betreffen insbesondere die Bereiche Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Fischerei, Jagd, Erholungsnutzung, Schifffahrt, Luftfahrt und Bodenabbau. Der Leiter des Planungs- und Naturschutzamtes Johannes Kleine-Büning erklärt hierzu: „Die eingegangenen Stellungnahmen werden nun Schritt für Schritt nach den jeweiligen Bereichen ausgewertet.“ Er gehe davon aus, dass sich die Sammelverordnung dadurch noch einmal in einer Reihe von wichtigen Punkten verändern werde.

Das Gebiet der Sammelverordnung ist 97 Quadratkilometer groß. 50 % des Gebietes nehmen die beiden geplanten Naturschutzgebiete und 50 % die geplanten Landschaftsschutzgebiete ein. Die Moor- und Niederungslandschaft ist Lebensraum für viele seltene und bestandsgefährdete Pflanzen- und Tierarten. 73 % des Gebietes der Sammelverordnung gehören deswegen sogar zum europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000.

Das Gebiet der Sammelverordnung weist zudem ein außergewöhnlich schönes Landschaftsbild auf, das heimische und auswärtige Erholungssuchende anzieht und eine wichtige Grundlage für den Tourismus in der Region darstellt. Sowohl der Schutz der Pflanzen- und Tierwelt und ihres Lebensraumes als auch der Erhalt des schönen moor- und niederungstypischen Landschaftsbildes sind Ziel der Verordnung.

Weitere Informationen zur geplanten Sammelverordnung im Bereich Hammeniederung/Teufelsmoor können dem unter "Dokumente" beigefügten Informationsblatt „Sammelverordnung erklärt“ entnommen werden.

Sammelverordnung im Bereich Hammeniederung/Teufelsmoor - Anhang 1
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