Schulze Föcking fordert Zustimmung zum Kompromissvorschlag zur Stoffstrombilanz

Ministerin Schulze Föcking: "Die Betriebe brauchen Planungssicherheit in Form einer bundeseinheitlichen Regelung – mit einem Flickenteppich wäre niemandem gedient"

Umweltministerin Christina Schulze Föcking hat im Vorfeld der morgigen Entscheidung zur Stoffstrombilanz im Bundesrat an die Bundesländer appelliert, dem vom Bund hierzu vorgelegten Kompromissvorschlag zuzustimmen.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

"Die Betriebe benötigen Klarheit. Der Vorschlag des Bundes ist ein ausgewogener Kompromiss zur Wahrung des Umweltschutzes und der betrieblichen Belange und schafft Rechts- und Planungssicherheit. Ohne eine bundeseinheitliche Verordnung hätten wir in jedem Land unterschiedliche Vorgaben für die Nährstoffbilanzierung in den Betrieben. Mit einem bunten Flickenteppich an Regelungen wäre weder den Betrieben noch der Umwelt geholfen. Ein sinnvoller Vollzug wäre kaum möglich", rief Schulze Föcking zu einem gemeinsamen Vorgehen von Bund und Ländern auf.

Das im Frühjahr 2017 in Kraft getretene neue Düngegesetz schreibt viehhaltenden Betrieben mit mehr als 50 Großvieheinheiten oder mehr als 30 Hektar Fläche, die jeweils mehr als 2,5 Großvieheinheiten pro Hektar halten, verbindlich vor, ab Januar 2018 eine gesamtbetriebliche Stoffstrombilanz zu erstellen. Damit wird der gesamte Nährstoffüberschuss des Betriebes für Stickstoff und Phosphor festgestellt.

Diese Anforderung soll durch die sogenannte Stoffstrombilanzverordnung des Bundes umgesetzt werden. Nach langen Diskussionen mit den Ländern und nachdem das Thema im Bundesrat vertagt wurde, hat der Bund einen Kompromissvorschlag vorgelegt, der am 24.11.2017 im Bundesrat zu Abstimmung steht.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen