Schutz für Gesundheit und Umwelt: Die Verwendung einer Untergruppe von PFAS-Chemikalien wird eingeschränkt

Die EU-Kommission hat die Verwendung von Unecafluorhexansäure („PFHxA“) und PFHxA-verwandten Stoffen, einer Untergruppe von PFAS-Chemikalien, den so genannten „Ewigkeits-Chemikalien“, eingeschränkt. Diese stellen ein unannehmbares Risiko für die Gesundheit und die Umwelt dar. Alternativen sind verfügbar und Übergangszeiträume zwischen 18 Monaten und 5 Jahren vorgesehen. 


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„Die Beschränkung dieser Untergruppe von PFAS ist ein weiterer Meilenstein, der uns einer giftstofffreien Umwelt näher bringt“, sagte Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager. Durch die Beschränkung wird die Verwendung dieser ‚Ewigkeits-Chemikalie‘ beispielsweise in Verbrauchertextilien, Pizzakartons und einigen Kosmetika verboten. Unsere EU-Vorschriften erlauben es uns, schädliche Stoffe zu beschränken, wenn es sichere Alternativen gibt. Dies kommt allen Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute und trägt zu einer umweltfreundlichen Umgestaltung unserer Gesellschaft bei.“ 

Die Beschränkung verbietet den Verkauf und die Verwendung von PFHxA in Textilien (z. B. Regenwesten), in Lebensmittelverpackungen (z.B. Pizza-Boxen), in Gemischen (z.B. Imprägniersprays), in Kosmetika (z.B. Hautpflegemittel) und in einigen Feuerlöschschaum-Anwendungen. Sie berührt nicht die Anwendungen von PFHxA wie beispielsweise in Halbleitern, Batterien oder Brennstoffzellen für grünen Wasserstoff.

Diese Beschränkung ist ein wichtiger Schritt zur Verringerung der PFAS-Emissionen, da PFHxA häufig als Ersatz für ein anderes bereits verbotenes PFAS (Perfluoroctansäure oder „PFOA“) eingesetzt wird. Sie stützt sich auf die wissenschaftliche Bewertung der Ausschüsse der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und hat die Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat erfolgreich durchlaufen.

Nächste Schritte

Die PFHxA-Beschränkung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt förmlich in Kraft. 

Hintergrund

PFAS werden als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet, da sie nicht in der natürlichen Umwelt zerfallen. PFAS, die in vielen industriellen Prozessen und in vielen Konsumgütern verwendet werden, erfordern angesichts der großen Zahl von Fällen von Boden- und Wasserkontamination, einschließlich Trinkwasser, besondere Aufmerksamkeit.

In den letzten 20 Jahren hat die EU verstärkt Maßnahmen ergriffen, um die Verschmutzung durch PFAS zu bekämpfen. Wie in der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit dargelegt, hat sich die Kommission verpflichtet, ein umfassendes Maßnahmenpaket zu ergreifen, um die Verwendung und Kontamination mit PFAS im Rahmen der REACH-Verordnung, des EU-Chemikalienrechts und anderer umwelt- und gesundheitsspezifischer Rechtsvorschriften anzugehen. Bei der Planung solcher Maßnahmen berücksichtigt die Kommission die Verfügbarkeit von Alternativen für PFAS, die in Anwendungen verwendet werden, die für den doppelten Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft erforderlich sind, sowie die strategische Autonomie der EU und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie.

Die heutige Beschränkung ist ein weiterer Schritt der Kommission, um den Risiken von PFAS im Rahmen der REACH-Verordnung zu begegnen. Sie unterscheidet sich von der möglichen Beschränkung auf die gesamte PFAS-Gruppe („universale PFAS-Beschränkung“), die die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) auf Vorschlag von fünf europäischen Regierungen aus dem Jahr 2023 prüft.

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