Schwere Unfälle bei Waldarbeiten vermeiden

Minister Jost informiert über Maßnahmen zur Unfallprävention

Zwei tödliche Unfälle bei Waldarbeiten im Saarland haben Ende vergangenen Jahres für große Betroffenheit gesorgt. Aus den Unfallberichten ging hervor, dass die Mitarbeiter der beauftragten Lohnunternehmen offenbar grob gegen die geltenden Unfallverhütungsvorschriften verstoßen hatten. Konkret: Die Sicherheitsabstände (Einhaltung des Arbeitsabstandes der doppelten Baumlänge) wurden wohl beim Fällen von Bäumen nicht eingehalten.


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„Die Unfälle haben uns wieder vor Augen geführt, wie gefährlich die Arbeit im Wald, vor allem bei der Holzernte, ist“, so Minister Reinhold Jost. Um schweren Unfällen in saarländischen Wäldern vorzubeugen, hat nun das Umweltministerium gemeinsam mit SaarForst den Maßnahmenkatalog zur Unfallprävention erweitert.

„Wie die jüngsten tragischen Arbeitsunfälle gezeigt haben, ist die Unfallprävention die wichtigste Herausforderung an einen forstwirtschaftlichen Betrieb“, stellte der für Forstwirtschaft und Arbeitsschutz zuständige Minister fest. Vor allem die Routine sei der Feind der Waldarbeiter: „Routine führt schnell zur Vernachlässigung der Gefahren und zur Nichtbeachtung von Unfallverhütungsvorschriften. Wir legen mit Blick auf unsere Mitarbeiter großen Wert auf Arbeitssicherheit. Sicherheit geht für uns immer vor wirtschaftlichen Interessen. Regelungen und Vorschriften, die für eigenes Personal gelten, gelten aber auch im selben Umfang für beauftragte Unternehmen und deren Mitarbeiter.“

Um die Arbeitssicherheit im Wald weiter zu erhöhen, will der Minister Lohnunternehmen verpflichten, nach einer noch festzulegenden Übergangsfrist für ihre Mitarbeiter einen „Europäischen Motorsägen-Führerschein“ vorzulegen. „Diese Regelung betrifft allerdings nicht die Brennholzselbstversorger. Für sie bleibt es beim verpflichtenden Motorsägen-Lehrgang wie bisher.“ Jost hält die Forderung nach einem europäischen Ausbildungsstandard für Lohnunternehmen für sinnvoll: „Immer mehr Lohnunternehmer, die in unserem Auftrag Holz ernten, beschäftigen Arbeiter aus Osteuropa. Der Ausbildungsstand dieser Waldarbeiter kann auf Grundlage der vorgelegten Zertifikate in polnischer oder rumänischer Sprache von uns nicht immer zweifelsfrei beurteilt werden. Wir wollen aber sicher sein, dass diejenigen, die im saarländischen Wald Bäume fällen, nach einheitlich hohen und vergleichbaren Standards zu Werke gehen.“

Zudem soll zur Durchführung entsprechender Lehrgänge in der Waldarbeitsschule des SaarForst in Eppelborn ein so genannter mobiler Spannungssimulator (Kosten zwischen 25.000 und 35.000 Euro) angeschafft werden. Mit Hilfe eines Spannungssimulators können gefährliche Situationen, etwa nach Windwurf, bei der Aufarbeitung von unter Spannung stehendem Holz trainiert werden.

Unternehmern werden darüber hinaus an der Waldarbeitsschule und der mobilen Waldbauernschule in Eppelborn individuell abgestimmte Schulungen angeboten.

Zugleich werden Oberste Forstbehörde und SaarForst den Kontrolldruck verstärken. Revierleiter und Forstwirtschaftsmeister sind angehalten, die Arbeitssicherheit bei Holzerntemaßnahmen noch öfter als bisher schon zu überprüfen. Sind offensichtliche Schwächen bei der Arbeitssicherheit zu erkennen, werden Mitarbeiter privater Dienstleister auch zu Nachschulungen an die Waldarbeitsschule verwiesen.

Im Falle eines Verstoßes gegen Unfallverhütungs-Vorschriften und Arbeitssicherheit drohen Sanktionen:

  • Mit Schreiben des SaarForst-Betriebsleiters vom 03.Dezember 2015 wurde folgendes Vorgehen verbindlich festgelegt: „Werden bei Arbeiten im Wald Verstöße gegen eine Unfallverhütungs-Vorschrift von einem Mitarbeiter des SaarForst festgestellt, so sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen. Die Arbeiten dürfen an diesem Tag nicht fortgesetzt werden. Dies gilt auch gegenüber den Mitarbeitern des SaarForst, deren ausgefallene Arbeitsstunden an diesem Tag nicht entlohnt werden.“
  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des SaarForst-Landesbetriebes für die Ausführung von Forstarbeiten sehen bei der Nichteinhaltung wesentlicher Arbeitsschutzbestimmungen eine Vertragsstrafe von 150,00 € / Mitarbeiter / Fall vor.

Sofern Gefahr im Verzuge ist oder dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist, ist die sofortige Einstellung der Arbeiten und gegebenenfalls Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber möglich.

  • Bei gravierenden Verstößen des Unternehmers oder seiner Mitarbeiter gegen die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, ist eine fristlose Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber möglich. Ein Anspruch auf Ersatz der entgangenen Gewinne oder sonstiger Entschädigungszahlungen besteht nicht.

Das Land hat zur Verbesserung der Arbeitssicherheit bereits im vergangenen Jahr zusätzlich zur Gestellung der persönlichen Schutzausrüstung der SaarForst-Mitarbeiter (jährlich ca. 85.000 Euro) spezielle Mobilfunkgeräte (Kommunikations- und Notrufgerät „KuNo“) angeschafft (ca. 70.000 Euro), damit jederzeit im Falle eines Unfalls ein Notruf abgesetzt werden kann.

Seit Ende Oktober dürfen bei SaarForst außerdem nur noch Drei-Mann-Rotten bei der Holzernte eingesetzt werden, um im Bedarfsfall schnelle Hilfe sicherzustellen.

Jost: „Die Zahl der Arbeitsunfälle lag im letzten Jahr auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Dies sehe ich als Beleg für die gute Arbeit im SaarForst-Landesbetrieb.“

Saarland