So kann Faulbrut vermieden werden

Wichtiges Projekt für die Gesunderhaltung der Honigbiene

Bei der amerikanischen Faulbrut der Honigbiene handelt es sich, wie das Veterinäramt mitteilt, um eine staatlich bekämpfte Tierseuche, die höchstansteckend ist, zum Zusammenbruch der Völker und großen wirtschaftlichen Schäden führen kann.


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Als eine sehr effektive Methode der Früherkennung infizierter Völker konnten in mehreren Regionen Deutschlands Faulbrutmonitoring-Programme etabliert werden. Auch der Landkreis Freising beteiligt sich heuer an der Aktion des Tiergesundheitsdienstes (TGD) und des Fachzentrums für Bienen Veitshöchheim zur Installation eines freiwilligen Faulbrutmonitorings. Es handelt sich grundsätzlich um ein freiwilliges Verfahren. Eine Abfrage durch das Veterinäramt im Jahr 2016 ergab eine sehr positive Resonanz: Ein Großteil der befragten Imker sprach sich für eine Teilnahme am Monitoring aus. Unterstützt und koordiniert wird das Projekt durch das Veterinäramt Freising.

Anlässlich eines Infoabends beim Imkerverein Freising wurden jetzt alle interessierten Imker über das Projekt informiert und die Entnahme einer Futterkranzprobe praktisch vorgeführt. Der Futterkranz besteht aus Honigzellen, die rings um das Brutnest angeordnet sind und bei Befall mit Faulbrut eine besonders hohe Sporenanzahl enthalten. Dieser Honig wird zur Untersuchung auf Faulbrutsporen entnommen. Referent war der Bienensachverständige Tobias Kiel aus Kirchdorf zusammen mit Dr. Ulrike Schweinzer, Amtstierärztin am Landratsamt Freising. Die Untersuchung der Futterkranzprobe ist für den Imker kostenlos. Inzwischen wurden flächendeckend im Landkreis Freising durch die freiwillig teilnehmenden Imker Futterkranzproben genommen und beim TGD zur Untersuchung eingereicht.

Verursacht wird die Erkrankung durch Infektion mit Sporen von Paenibacillus larvae. Diese Sporen können bereits mehr als zwei Jahre vor Ausbruch der Erkrankung im Bienenvolk vorhanden sein, was die Bekämpfung schwierig macht. Werden die Faulbrutfälle zu spät erkannt, ist eine wirkungsvolle Bekämpfung häufig nur durch Abtöten von Bienenvölkern und umfangreiche tierseuchenrechtliche Maßnahmen wie Einrichtung eines Sperrgebietes sowie die Untersuchung und Beprobung von Völkern im Sperrgebiet möglich. Wenn hingegen die Belastungen mit Faulbrutsporen frühzeitig erkannt werden, ist eine Sanierung u. a. durch verstärkte Wabenhygiene oder Kunstschwarmsanierung möglich. Dabei werden die Bienen von ihren Waben getrennt und in eine neue Behausung gefegt.

Grundsätzlich weist das Landratsamt darauf hin, dass, jeder, der Bienen hält, dies dem Veterinäramt mitteilen muss. Zusätzlich muss die Bienenhaltung beim Amt für Landwirtschaft gemeldet werden und, falls noch nicht vorhanden, eine Betriebsnummer beantragt werden.

Ein weiteres Problem, das die Imker seit Jahren beschäftigt, ist der Befall der Bienenvölker mit Varroamilben. Die Bienenvölker in Bayern sind seit Jahren konstant und flächendeckend befallen. Zu den Schutzmaßregeln gegen die Varroose gehört die jährliche Behandlung der Bienenvölker, zu der der Imker gesetzlich verpflichtet ist. Nähere Auskünfte erteilt im Veterinäramt Freising Dr. Ulrike Schweinzer (Tel. 08161/600509).

Landratsamt Freising direkter Link zum Artikel