Sonderbericht 19/2024: Ökologischer/biologischer Landbau in der EU – Lücken und Unstimmigkeiten beeinträchtigen den Erfolg der Politik


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Der ökologische/biologische Landbau ist eine landwirtschaftliche Methode, bei der Lebensmittel unter Verwendung natürlicher Stoffe und Verfahren erzeugt werden. Die Kommission hat das Ziel festgelegt, dass bis 2030 auf 25 % der landwirtschaftlichen Fläche in der EU ökologischer/biologischer Landbau betrieben wird. Dies stellt einen deutlichen Sprung gegenüber 10,5 % im Jahr 2022 dar. Der Hof stellte fest, dass in der EU-Strategie für den ökologischen/biologischen Landbau wichtige Elemente wie quantifizierbare Ziele und ein Ansatz für die Messung von Fortschritten fehlen. Die EU-Mittel für den ökologischen/biologischen Landbau – rund 12 Milliarden Euro im Zeitraum 2014–2022 – trugen zur Vergrößerung der ökologisch/biologisch bewirtschafteten Fläche bei, doch wurden die Umwelt- und Marktziele nicht hinreichend berücksichtigt. Außerdem konnten aufgrund einer unzureichenden Datenlage die Auswirkungen der Politik nicht bewertet werden. Der Hof hat Empfehlungen ausgesprochen, um die Strategie und die Wirksamkeit der EU-Mittel für den ökologischen/biologischen Sektor zu verbessern.

Sonderbericht 19/2024: Ökologischer/biologischer Landbau in der EU – Lücken und Unstimmigkeiten beeinträchtigen den Erfolg der Politik - Anhang 1
Europäischer Rechnungshof direkter Link zum Artikel