Sonnenblumenfruchtfliege

Sonnenblumenfruchtfliege
Sonnenblumenfruchtfliege

Neue Fruchtfliegenart in Brandenburg – bitte melden!

Der Pflanzenschutzdienst des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) warnt vor Fruchtfliegenbefall an Sonnenblumen. In den letzten Tagen wurden bereits im Landkreis Teltow-Fläming erste Exemplare an Gelbtafeln gefangen. Erst seit einigen Jahren wird in Brandenburg die in Nordamerika heimische Fruchtfliegenart Strauzia longipennis (Sonnenblumenfruchtfliege) nachgewiesen.


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Sie ist ein außereuropäischer Quarantäne-Schaderreger. Der Umgang ist in der Pflanzenbeschauverordnung geregelt. Brandenburg ist mit 12.000 Hektar Anbaufläche der größte Produzent von Sonnenblumenkernen in Deutschland. Der Pflanzenschutzdienst des LELF bittet um Mithilfe bei der Feststellung der Verbreitung und der Bekämpfung dieser nicht heimischen Fruchtfliegenart.

Wie ist der Befall festzustellen?

Die Fruchtfliegen können mithilfe von gelben Leimtafeln, die an die Sonnenblumen oder in unmittelbarer Nähe angebracht werden, gefangen und somit an der Vermehrung gehindert werden. Die Flugzeit der erwachsenen Fliegen beginnt Mitte Juni und ist um den 20. Juli beendet. Der Flughöhepunkt liegt um den 5. Juli. Die Weibchen legen ihre Eier meist im oberen Drittel der Sonnenblumen ab. Die Schäden werden durch die Larven verursacht, die im Mark fressen. Der Befall ist von außen nicht erkennbar. Die Larven bohren sich bis Mitte September aus dem Stängel und lassen sich zu Boden fallen, um sich dort zu verpuppen. Die nächste Generation beginnt mit dem Schlupf der Fliegen im darauffolgendem Jahr.

Was ist zu tun?

Im privaten Anbau ist eine Bekämpfung mit chemischen Pflanzenschutzmitteln nicht möglich. Die Fliegen können aber, wie oben beschrieben, mit den gelben Leimtafeln dezimiert werden. Sie sind in Baumärkten und Gartencentern erhältlich.

Ab Anfang August ist durch Schneiden des Sonnenblumenstängels in zehn Zentimeter lange Stücke und anschließendes Längsteilen der Stücke festzustellen, ob sich Bohrgänge oder Larven im Mark des Stängels befinden. Bei starkem Befall ist kaum noch weißes Mark vorzufinden. Die Larve der Sonnenblumenfruchtfliege ist gelblich-weiß und eine typische Fliegenmade (beinlos; 0,5 Zentimeter lang).

Um die Überwinterung der Sonnenblumenfruchtfliege zu verhindern, sollten die oberirdischen Teile der betroffenen Sonnenblumen vor Mitte September nicht auf den Kompost verbracht, sondern über den Hausmüll oder durch tiefes Vergraben entsorgt werden. Die Wurzelballen kann man unabhängig vom Erntezeitpunkt bis in das nächste Frühjahr am Aufwuchsort belassen. Die Larven verpuppen sich in zwei bis fünf Zentimeter Tiefe, häufig auch im Bereich des Wurzelballens. Sie können bei Kahlfrösten absterben. Wird der Wurzelballen im Frühjahr aus der Erde geholt, sollte er am Besten vor Ort ausgeschüttelt/-gespült und die Resterde tief eingegraben werden. Aus den Puppen schlüpfende Insekten sterben so vor erreichen der Bodenoberfläche ab.

Im kommerziellen Anbau sind einige Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung von beißenden und saugenden Insekten zugelassen. Für eine optimale Bekämpfung ist die Kenntnis des Flughöhepunktes sehr wichtig. Die Kontrolle der Gelbtafel sollte mindestens einmal wöchentlich erfolgen. Die Anwendungsbestimmungen der Pflanzenschutzmittel sind unbedingt einzuhalten.

Im Herbst, spätestens im Frühjahr sollten auf Flächen mit nachgewiesenem Befall Maßnahmen wie Mulchen/Schlägeln erfolgen, um die Wintermortalität der in den obersten Bodenschichten ruhenden Puppen zu nutzen und eine anschließende wendende Bodenbearbeitung, die die restlichen noch lebensfähigen Puppen in tiefe Bodenschichten verbringt.

Diagnose und Artbestimmung

Erwachsene Fruchtfliegen auf der Gelbtafel sowie Larven/Puppen aus den Stängeln können im labordiagnostisch bestimmt werden:

Phytopathologischen Speziallabor des LELF
Steinplatz 1
15806 Zossen

Sonnenblumenfruchtfliege - Anhang 1
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg direkter Link zum Artikel