Sonstige naturnahe Flächen: Umweltministerium weist Bedenken zurück

Das Umweltministerium hat die vom Landvolk vorgetragenen rechtlichen Bedenken hinsichtlich der gesetzlich geschützten sonstigen naturnahen Flächen zurückgewiesen.

Die Kreisverwaltung wird die seit Januar ausgesetzte Information der Grundstückseigentümer daher wieder aufnehmen.


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Landkreis hatte Anfang des Jahres das Umweltministerium um Weisung gebeten, wie mit den gesetzlich geschützten naturnahen Flächen weiter verfahren werden soll.

Hintergrund war ein umfassendes Rechtsgutachten, das das Landvolk Mittelweser im Hinblick auf die sogenannten „Geschützten Landschaftsbestandteile" vorgelegt hatte. Die darin vorgetragene verfassungsrechtliche Argumentation bewertete der Landkreis als bedenkenswert.

Das Umweltministerium stellt in seinem nun ergangenen Erlass an den Landkreis Nienburg jedoch klar, dass der hier zur Anwendung kommende § 22 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz keinen „durchgreifenden rechtlichen Bedenken" begegne.

Damit wird die bisher vom Landkreis angewendete Rechtsauslegung inhaltlich bestätigt.

„Mit dieser klaren rechtlichen Positionierung des Umweltministeriums gibt es keine Grundlage mehr dafür, das Thema weiter ruhen zu lassen und die Eigentümerinformation nicht fortzuführen", wertet Landrat Kohlmeier den Erlass.

Letztlich müsse nun die vom Landvolk angestrengte Musterklage klären, welche Rechtsposition sich vor Gericht durchsetze. Der Landkreis sei durch die dargelegte Rechtsauslegung des Umweltministeriums gebunden.

Landkreis Nienburg/Weser direkter Link zum Artikel