SRU und WBW fordern mehr Geld für den Naturschutz

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) und der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik (WBW) plädieren für einen eigenständigen und bedarfsgerechten europäischen Naturschutzfonds

Dies ist die zentrale Empfehlung einer heute veröffentlichten Stellungnahme. Der Verlust von Biodiversität in Europa ist weiterhin dramatisch. Um den Zustand wild lebender Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume zu verbessern, ist mehr denn je ein wirksamer Naturschutz erforderlich.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren
Dieser ist in Deutschland und Europa derzeit jedoch eklatant unterfinanziert. Bislang wird Naturschutz in der EU überwiegend aus Mitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik finanziert, ein festes Budget gibt es nicht. Die Gelder reichen noch nicht einmal aus, um die bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen umzusetzen.

„Wir brauchen zukünftig ein Förderinstrument, das den Schutz der Natur in der Europäischen Union bedarfsgerecht finanziert“, erklärt der stellvertretende Vorsitzende des SRU, Prof. Dr. Manfred Niekisch. „Dies würde am besten durch einen eigenständigen EU-Naturschutzfonds erreicht.“ Dieser Fonds soll die Finanzierung des Naturschutzes bündeln und federführend von den Naturschutzbehörden verwaltet werden.

Die Gelder für die bedarfsorientierte Ausstattung eines solchen EU-Naturschutzfonds sollten aus den Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik stammen. „WBW und SRU sind sich einig, dass Land- und Forstwirte aber auch zukünftig EU-Fördergelder erhalten sollen, denn sie sind wichtige Partner beim Naturschutz“, erklärt Prof. Dr. Hermann Spellmann, Vorsitzender des WBW. Voraussetzung müsse aber sein, dass sie konkrete Leistungen zur Erhaltung der Arten und Lebensräume erbringen. „In der nächsten Förderperiode ab 2021 sollte endlich der Leitsatz ‚Öffentliche Gelder für öffentliche Güter‘ umgesetzt werden“, bringt Niekisch es auf den Punkt.

Die Stellungnahme steht ab sofort auf der Website des SRU zur Verfügung: www.umweltrat.de

Umweltbundesamt