Startschuss für drei Projekte zur Brachflächenmobilisierung

Sonder-Förderprogramm des AAV wird gut angenommen

Der Vorstand des AAV hat in seiner heutigen Sitzung (14.06.2017) in Hattingen die Aufnahme der ersten drei Projekte in Krefeld, Eschweiler und Hemer für das Sonder-Förderprogramm „Identifizierung und Mobilisierung von Brachflächen für Flüchtlingsunterkünfte und für dauerhaften Wohnraum“ genehmigt und damit den Startschuss zur Umsetzung gegeben.


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Insgesamt haben seit Beginn des Förderprogramms im Januar 2017 bereits etwa 40 Kommunen aus ganz Nordrhein-Westfalen das Angebot des AAV zur Mobilisierung von Brachflächen für Wohnraum nachgefragt. Das Spektrum reichte dabei von allgemeinen Beratungsleistungen über die Unterstützung bei der Auswahl von für das Förderprojekt geeigneten Standorten bis hin zu konkreten Projektanträgen. Die eingereichten Projektvorschläge variieren dabei ebenso stark in Bezug auf ihre Größe wie auf ihre Vornutzung und Standortqualitäten. Dies zeigt sich auch bei den drei ausgewählten Brachflächen, die nun mit dem AAV für eine neue Wohnnutzung aufbereitet werden:

  • Bei dem Projekt in Krefeld handelt es sich um eine ehemalige Kaserne im Stadtteil Bockum, die 1989 von den britischen Streitkräften aufgegeben wurde und 2004 in das Eigentum der Stadt Krefeld übergegangen ist. Nach zwei vergeblichen Versuchen, einen Bebauungsplan für eine Nachnutzung der Fläche zur Rechtskraft zu bringen, unternimmt die Stadtverwaltung nun einen erneuten Anlauf zur Reaktivierung des Areals – diesmal mit Unterstützung des AAV. Dieser soll hier die Aufbereitung einer ca. 13.000 m2 großen Teilfläche einschließlich fachgerechtem Rückbau der überwiegend baufälligen Kasernengebäude übernehmen, auf der daraufhin ausschließlich sozialer Wohnungsbau realisiert werden soll.
  • Die Stadt Eschweiler ist Eigentümerin einer unweit des Innenstadtkerns gelegenen, ca. 9.300 m2 große Brachfläche eines ehemaligen Zinkwalzwerks. Das Werk war vor langer Zeit bodengleich abgebrochen worden und grenzt heute an einen Sportplatz. Da dieser in Kürze aufgegeben wird, plant die Stadt Eschweiler die Entwicklung des Gesamtareals zu einem Wohngebiet. Hier wird der AAV den Bereich des ehemaligen Zinkwalzwerks so aufbereiten, dass das gesamte Areal einer neuen Nutzung zugeführt und alle Nachverdichtungspotenziale für bezahlbaren Wohnraum ausgeschöpft werden.
  • Die Stadt Hemer war bis zum 31.03.2017 Standort einer Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes NRW (ZUE). Nach einer Übergangsnutzung der ZUE als städtische Einrichtung sollen die zugewiesenen Flüchtlinge mittelfristig dezentral untergebracht werden, so dass in der sauerländischen Mittelstadt in vergleichsweise großem Umfang neuer Wohnraum geschaffen werden muss. Hier will der AAV in enger Abstimmung mit der Stadt die ca. 2.000 m2 große, aus einer verunreinigten Auffüllung bestehende Parkplatzfläche einer 1971 aufgegeben Schule aufbereiten und auf diese Weise das lokale Marktsegment mit bezahlbarem Wohnungsbau entlasten.

In den kommenden Wochen wird der AAV öffentlich-rechtliche Verträge mit den beteiligten Kommunen abschließen, anschließend als Maßnahmenträger die notwendigen Leistungen vergeben und fachlich begleiten. Für die Aufbereitung der drei Flächen sind insgesamt Maßnahmen in einem Umfang von 1,8 Mio. € veranschlagt. Die anfallenden Kosten übernimmt der AAV zu 100 %.

Hintergrund zum Förderprogramm

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) hat den AAV mit der Umsetzung des Förderprojekts zur Brachflächenmobilisierung beauftragt und dafür im Jahr 2016 4,6 Mio. € zur Verfügung gestellt.

Mit diesen Mitteln kann der AAV die Kommunen in NRW bis Ende 2019 bei der Brachflächenmobilisierung beraten. Er kann außerdem an Einzelstandorten die Durchführung von Maßnahmen zur Aufbereitung von Brachflächen finanzieren. Ziel ist die Wiedernutzbarmachung von geeigneten Brachflächen zu Wohnzwecken für Flüchtlingsunterkünfte bzw. eine dauerhafte Wohnraumversorgung. Dieses Projekt ist damit auch ein Beitrag zur nachhaltigen Flächennutzung und zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme.

Die kommunalen Maßnahmen werden bis zu 100 % gefördert. Dazu sollen die aufzubereitenden Brachflächen eine Grundstücksgröße bis etwa 10.000 m² aufweisen und im Eigentum der Kommune oder eines Unternehmens mit mehr als 50 % kommunaler Beteiligung sein. Der Wohnflächenbedarf soll von der Kommune nachvollziehbar dargestellt werden und die Zweckbindung an Wohnnutzung für mindestens 25 Jahre bestehen bleiben.

Kommunen, die geeignete Flächen haben, können sich weiterhin an den AAV wenden. Bis zum Ende des Durchführungszeitraums des Förderprogramms am 31.12.2019 sollen – je nach weiterer Mittelausstattung durch das Umweltministerium – zusätzlich zu den drei ausgewählten Projekten etwa vier bis zwölf weitere Standorte bearbeitet werden.

AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung