Syen-Venn ist erstes ausgewiesenes Naturschutzgebiet

Syen-Venn ist erstes ausgewiesenes Naturschutzgebiet
Syen-Venn ist erstes ausgewiesenes Naturschutzgebiet

Nach EU-Norm

Mit Beschluss des Kreistages ist nun die bisherige Schutzgebietsverordnung für das Naturschutzgebiet (NSG) Syen-Venn nach den Richtlinien der EU aktualisiert worden. Damit ist das Hochmoor, das 2004 von der EU als FFH (Flora-Fauna-Habitat) Gebiet anerkannt wurde, eines von elf Natura 2000 Gebieten in der Grafschaft Bentheim, welches nach nationalem Recht gesichert ist. Es ist das erste, das von Seiten des Landkreises, der die Aufgabe 2008 von der Bezirksregierung übernommen hat,  ausgewiesen wird.


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Im Hochmoor Syen-Venn kommen alle typischen FFH-Lebensraumtypen vor: moosreiche Birken-Moorwälder, lebende Hochmoore, feuchte Heidestadien und Bult-Schlenken-Komplexe. Im Syen-Venn leben zudem acht Rote-Liste-Pflanzenarten, darunter die Rosmarinheide, die Gewöhnliche Moosbeere und der Mittlere Sonnentau. Dazu kommen seltene Brut- und Rastvögel wie der Neuntöter und der Raubwürger.

Natura2000-Gebiete wie das Syen-Venn sind als europäische Natur- und Kulturlandschaften tatsächlich ökologische Juwele. Der Landkreis plant, bis Ende 2018 noch weitere neun Schutzgebiete und bestehende Verordnungen anzupassen. Die Verordnung und die dazu gehörigen Karten können beim Landkreis in der Abteilung Natur und Landschaft eingesehen werden. Ansprechpartnerin ist Gundula von Herz unter Telefon 05921 / 96-1615 oder per E-Mail gundula.vonherz@grafschaft.de.

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