Tierhaltungslabel soll ausgeweitet werden

Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 44/2024

Die Bundesregierung plant eine verpflichtende Kennzeichnung weiterer Tier- und Produktarten sowie die Aufnahme weiterer Vermarktungswege in dieser Legislaturperiode. Das schreibt sie in ihrer Antwort (20/10047) auf eine Kleine Anfrage (20/9659) der CDU/CSU-Fraktion.


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Die staatlich verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung für frisches Schweinefleisch sei beschlossen und seit August 2023 in Kraft. Im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sei eine Ausweitung auf andere Tierarten bereits angelegt. So sei eine nationale Verordnung zur Ausweitung der Herkunftskennzeichnung bei unverarbeitetem frischen, gekühlten oder gefrorenen Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch auf nicht vorverpackte Ware auf den Weg gebracht worden und solle ab Februar 2024 gelten.

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