Tierseuchenkassenbeiträge für Bienen- und Hummelvölker ab 2015

Ablösung des Tierseuchengesetzes

Mit der Ablösung des Tierseuchengesetzes durch das Tiergesundheitsgesetz wurde die bereits für andere vom Menschen gehaltene Nutztiere, wie z.B. Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen und Geflügel, bestehende Pflicht zur Erhebung von Beiträgen auf Bienen und Hummeln ausgedehnt.


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„Die derzeit bei uns in Mecklenburg-Vorpommern, im restlichen Europa, Asien und Nordamerika grassierende Vogelgrippe sollte uns ein mahnendes Beispiel sein, Nutztiere bei der Tierseuchenkasse zu melden, um in Seuchenfall auch Entschädigungen zu bekommen. Dass nun Bienen und Hummeln dazu kommen, ist nur folgerichtig, da ihr Wert vor allem für die Landwirtschaft stark unterschätzt wird, aber es auch hier tödliche Tierseuchen gibt“, unterstrich Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.

Unsere heimische Flora ist zu rund 80% auf Insektenbestäubung angewiesen, die zu über 75% von den Honigbienen ausgeführt wird. Man schätzt, dass durch die Bestäubung der wirtschaftliche Wert der Honigbiene mindestens das Zehnfache des Honigertrages beträgt. So sind für Honigbienen Rapsblüten mit die wichtigsten und ergiebigsten Nektarquellen. Studien belegen, dass ein Hektar Raps in einer Blühsaison eine Honigernte von bis zu 494 kg einbringen kann und der Ertrag beim Raps um 50 % durch Bienen erhöht werden kann.

Ab dem 01.01.2015 sind die Halter von Bienen und Hummeln, die ihre Tiere in Mecklenburg-Vorpommern halten, zur Meldung und Beitragszahlung gegenüber der Tierseuchenkasse von M-V verpflichtet. Die der Tierseuchenkasse bekannten Bienen- und Hummelhalter haben dazu bereits ein Schreiben sowie einen Erhebungsbogen erhalten. Die Gesamtbeitragshöhe richtet sich nach der Anzahl der gehaltenen Völker, für ein Volk beträgt sie 1,50 € im Jahr.

Aus den Beiträgen, die in die eigens dazu eingerichtete Bienenkasse fließen, werden Entschädigungszahlungen für Völker geleistet, die auf behördliche Anordnung, z.B. wegen des Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut, getötet werden mussten. Sie dienen zudem der Unterstützung von Maßnahmen zur Vorbeugung vor Bienenseuchen und der Verbesserung der Bienengesundheit. Hierzu soll ein Bienengesundheitsdienst bei der Tierseuchenkasse eingerichtet werden, der den Bienenhaltern u.a. zu Fragen der Bienenhaltung, Bienengesundheit, Vorbeugung und Bekämpfung von Bienenseuchen und Bienenkrankheiten beratend und unterstützend zur Seite steht.

Bienen- und Hummelhalter, die sich noch nicht bei der Tierseuchenkasse angemeldet haben und auch kein Schreiben von dieser erhalten haben, werden aufgefordert, die Anmeldung umgehend nachzuholen. Eine ordnungsgemäße Meldung und Beitragszahlung ist Voraussetzung für die Gewährung der Entschädigung durch die Tierseuchenkasse.

Die Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Neubrandenburg ist in Mecklenburg-Vorpommern für die Erhebung der Beiträge von den Tierhaltern zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.tskmv.de. Auskünfte zur Erhebung der Beiträge erteilt die Tierseuchenkasse unter folgender Rufnummer 0391-38019992.

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern direkter Link zum Artikel