Trippelschritte im EU-Naturschutz

Naturschutz & Biodiversität

Die EU-ExpertInnengruppe für Biodiversität und Naturschutz (Co-ordination Group for Biodiversity and Nature) hat Anfang März einen Bericht über die bisher erzielten Fortschritte im "Aktionsplan für Mensch, Natur und Wirtschaft" veröffentlicht.


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Dieser Aktionsplan war nach der erfolgreichen Evaluation der EU-Naturschutzrichtlinien entstanden und soll helfen, diese gesetzlichen Vorgaben besser umzusetzen. Wir erinnern uns: Die EU hat sich vorgenommen, bis 2020 den Verlust der Biodiversität zu halbieren.

Der Aktionsplan deckt den Zeitraum 2017-2019 ab und enthält 15 Maßnahmen, die EU-Naturschutzrichtlinien zum Vogelschutz und Fauna-, Flora- und Habitatschutz besser umzusetzen. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf vier Schwerpunktbereiche (siehe EU-News 28.04.2017).

Ob die EU-Kommission in ihrer jetzigen Konstellation bis zum Ende ihrer Amtszeit liefern kann, wird sich zeigen. Der nun veröffentlichte Bericht zeigt bisherige Aktivitäten wie schon erfolgte bilaterale Gespräche mit einzelnen Mitgliedstaaten und enthält einen Zeitplan für die nächsten Monate.

Im April werden beispielsweise erwartet:

  • Annahme von Leitlinien zu Wasserkraft und Natura 2000
  • Annahme von Leitlinien zu Stromübertragungsanlagen und Natura 2000
  • Ein Dokument zum Art. 11 der Gemeinsamen Fischereipolitik (Schutz der Meeresumwelt, nachhaltige Bewirtschaftung kommerziell genutzter Arten, Ziel: guter Umweltzustand bis 2020)
  • Fertigstellung eines Aktionsplans zum Schutz von 44 Fledermausarten

Weitere bilaterale Gespräche mit Mitgliedstaaten (Aktion 5 des Aktionsplans) sollen unter anderem im April mit Zypern statfinden (25.-26.4.), im Mai mit Finnland (14.-15.5.) oder im Juli mit den Niederlanden (3.-4.7.).

Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. direkter Link zum Artikel