Trotz Winterwetter Rücksicht auf Naturschutz nehmen

Achtung Naturschutz

Die Naturschutzbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim weist darauf hin, dass Naturschutzgebiete auch während der Winterzeit lediglich innerhalb der gekennzeichneten Wege betreten werden dürfen.


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Aus gegebenen Anlass erläutert die Naturschutzbehörde, dass dies auch für Schlittenfahrer und Rodler gilt, denn diese sind in den letzten Tagen vermehrt in Naturschutzgebieten gesichtet worden. Nach § 16 des Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz dürfen die Wege innerhalb der Naturschutzgebiete nicht verlassen werden. Außerdem ist die Störung sämtlicher Bestandteile des Naturschutzgebietes entsprechend der Naturschutzgebietsverordnungen untersagt.

Grundsätzlich droht bei Verlassen der Wege in Naturschutzgebieten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Die Naturschutzbehörde bittet die Bürgerinnen und Bürger jedoch – unabhängig von ordnungsbehördlichen Möglichkeiten - um Einhaltung der Vorschriften. Auch wenn das Winterwetter zu entsprechenden Aktivitäten einlädt, bittet die Naturschutzbehörde um Verständnis. Eltern werden gebeten, ihre Kinder entsprechend zu informieren.

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