Über Hälfte der Altlastenflächen untersucht

Über Hälfte der Altlastenflächen untersucht
Über Hälfte der Altlastenflächen untersucht

Kataster des Sachgebietes Bodenschutz erfasst 927 Standorte

Das kreisweite Altlastenkataster des Sachgebiets Bodenschutz der Abteilung Umwelt ist auf einem guten Weg. „Wir haben mit 56 Prozent bereits mehr als die Hälfte der erfassten Flächen untersucht. Damit liegen wir deutlich über dem Landes- und Bundesdurchschnitt, der jeweils etwa 30 Prozent beträgt“, zieht Alfons Matuszczyk, Leiter der Abteilung Umwelt, eine positive Bilanz. Insgesamt sind 927 Standorte altlastverdächtiger Flächen und Altlasten erfasst (Stand 30. November 2015).


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Zu diesen Flächen gehören Grundstücke stillgelegter Anlagen, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde (so genannte Altstandorte, zum Beispiel ehemalige Tankstellen, chemische Reinigungen oder metallverarbeitende Betriebe), stillgelegte Flächen, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (so genannte Altablagerungen, zum Beispiel alte Deponien) sowie sonstige Flächen, auf denen der Verdacht von schädlichen Bodenveränderungen besteht. Bei den Sanierungen liegt der Kreis mit acht Prozent durchgeführten Dekontaminations- oder Sicherungsmaßnahmen im Bereich der Durchschnittswerte des Landes bzw. des Bundes (8,5 bzw. 10 Prozent).

Der Kreis Soest ist als Untere Bodenschutzbehörde gesetzlich verpflichtet, Fakten über altlastverdächtige Flächen zu erheben, die Informationen zu diesen Standorten in einem Kataster aufzunehmen und zu ermitteln, ob von den Grundstücken eine Gefährdung ausgeht. Die im Altlastenkataster vorhandenen Kenntnisse über die Gefährdungslagen der Flächen geben zusätzliche Sicherheit, wenn solche Grundstücke wieder genutzt werden sollen. „Aber auch der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung, sein Rechtsnachfolger, sowie der Eigentümer oder Pächter eines Grundstücks sind verpflichtet, Anhaltspunkte für das Vorliegen von Kontaminationen unverzüglich der Bodenschutzbehörde zu melden“, weist Gerhard Haverland, Geologe im Sachgebiet Bodenschutz, auf eine wenig bekannte gesetzliche Regelung hin.

Seit Jahren verzeichnet das Sachgebiet Bodenschutz hohe Anfragezahlen zum Kataster. Etwa 300 Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pro Jahr. Dabei handelt es sich um Nachfragen von Maklern oder Privatpersonen bei Grundstücksverkäufen, um Auskünfte zur Erstellung von Wertgutachten bei Zwangsversteigerungen oder um Anfragen bei der Aufstellung bzw. Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. „Überhaupt sollte vor jedem Grundstückskauf angefragt werden, ob das Objekt in unserem Kataster erfasst ist. Das vermeidet unnötige Verzögerungen, eventuelle Baustillstände bei Kontaminationen und damit nicht kalkulierte Kostenerhöhungen“, rät Diplom-Geograph Marius Scheliga.

Für Abteilungsleiter Alfons Matuszczyk steht im Vordergrund, die natürlichen Lebensgrundlagen langfristig zu sichern und auch für kommende Generationen nachhaltig zu bewahren: „Mit unserer Arbeit wollen wir Bedrohungen und Belastungen für den Menschen, für Böden und für das Grundwasser frühzeitig erkennen, um Maßnahmen zur Behebung von Umweltschäden ergreifen zu können. Gleichzeitig werden die sanierten Standorte wieder wirtschaftlich nutzbar, so dass weniger unbebaute Flächen für weitere Entwicklungsvorhaben in Anspruch genommen werden müssen.“

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