Überarbeitung der Natura 2000-Verordnung

Unterlagen liegen ab 2. November aus

Die hessischen Regierungspräsidien setzen einen neuen gesetzlichen Auftrag um und novellieren die Verordnung über die Natura 2000-Gebiete in Hessen vom 16.01.2008. Natura 2000 stellt ein zusammenhängendes Netz europäischer Schutzgebiete dar -hierzu gehören FFH- und Vogelschutzgebiete- mit dem Ziel, die Lebensräume gefährdeter Pflanzen- und Tierarten zu erhalten.


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Während die landesweite Ursprungsverordnung noch vom damaligen Hessischen Minister für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz erlassen wurde, sind nach der Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz im Jahre 2013 nun die Regierungspräsidien (Obere Naturschutzbehörden) als Verordnungsgeber zuständig. Dies bedeutet, dass es zukünftig drei Verordnungen über die Natura 2000-Gebiete in Hessen geben wird. Die öffentliche Anhörung dieser anstehenden Novellierungsverfahren beginnt in allen drei Regierungsbezirken am 2. November und endet am 23. Dezember 2015.

Die von der Europäischen Union (EU) anerkannte hessische Gebietskulisse wurde dabei im Wesentlichen beibehalten. Nur in sehr geringfügigem Umfang sind kleinere Grenzkorrekturen vorgenommen worden. Inhaltliche Änderungen ergaben sich in beschränktem Umfang in den vergangenen Jahren durch aktuellere Erkenntnisse zu den relevanten Schutzgütern in den Gebieten. Diese fanden bereits Eingang in die Meldung der Natura 2000-Gebiete an die EU. Ebenso wie die bisherige landesweite Verordnung enthalte auch der Entwurf der neuen Verordnung keine weitergehenden Regelungen, insbesondere keine Ge- und Verbote. Der Vorrang des Vertragsnaturschutzes für erforderliche Maßnahmen in den Gebieten bliebe damit gewahrt, heißt es aus dem Regierungspräsidium Gießen.

Eigentümer und Nutzungsberechtigte können die Unterlagen bei allen Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte sowie bei den Oberen Naturschutzbehörden bei den Regierungspräsidien Gießen, Darmstadt und Kassel in der Zeit vom 2. November bis 2. Dezember dieses Jahres einsehen. Gelegenheit zur Stellungnahme gegenüber dem Regierungspräsidium Gießen besteht darüber hinaus noch bis zum 23. Dezember 2015. Als zusätzliches Angebot können die Verordnungsunterlagen während dieser Zeit auch auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen eingesehen werden.

Überarbeitung der Natura 2000-Verordnung - Anhang 1
Regierungspräsidium Gießen direkter Link zum Artikel