Umweltministerkonferenz

Hessen bringt den Erhalt der EU-Naturschutzrichtlinien und die Freihandelsabkommen TTIP und CETA ein

„Der Nutzen des Arten- und Habitatschutzes ist weitaus höher als seine Kosten. Darum ist es wichtig, die EU-Naturschutzrichtlinien nicht aufzuweichen, sondern zu erhalten und zu stärken“, betonte Umweltministerin Priska Hinz zum Auftakt der Umweltministerkonferenz (UMK) in Berlin. Hessen reist mit zwei eigenen Beschlussvorschlägen zum Treffen der Fachministerinnen und -minister. Zum einen geht es um die EU-Naturschutzrichtlinien, zum anderen um die Freihandelsabkommen TTIP und CETA.


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„Wir fordern die Bundesregierung auf, sich weiterhin mit Nachdruck für unveränderten Erhalt der EU-Naturschutzrichtlinien einzusetzen“, sagte Hinz. Eine Zusammenlegung der Vogelschutz- und der Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Richtlinie, wie sie im Rahmen des derzeit laufenden Fitness-Checks der EU-Kommission geprüft wird, werde abgelehnt. „Wir brauchen zur Erreichung der Biodiversitätsziele ein wirksames EU-Naturschutzrecht. Das haben wir: Eine Evaluationsstudie im Auftrag der EU-Kommission bestätigt das. Eine Zusammenlegung der Vogelschutz- mit der FFH-Richtlinie könnte zu lange andauernder Rechtsunsicherheit führen. Dies betrifft nicht nur den Naturschutz, sondern auch die Planungssicherheit für Infrastrukturvorhaben. Das können wir uns nicht leisten“, erläutert Hinz die Hintergründe für die hessische Initiative.

Umweltstandards bei TTIP und CETA

Für die Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen TTIP und CETA fordert Hessen gemeinsam mit den Ländern Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Bremen Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen die Bundesregierung auf, sich nicht auf eine Aufweichung der Umweltstandards einzulassen. „Das in der EU geltende Vorsorgeprinzip im Umweltbereich hat sich in der Praxis bewährt und darf nicht in Frage gestellt werden“, sagte Ministerin Hinz. „Außerdem muss es weiterhin möglich sein, politische Ziele auch auf kommunaler, nationaler, europäischer sowie Landesebene regulatorisch umsetzen zu können.“ Die öffentliche Daseinsvorsorge, wozu insbesondere die öffentliche Wasserver- und -entsorgung zählt, muss eindeutig in den Freihandelsabkommen ausgenommen werden, um einen erhöhten Druck zur Liberalisierung und Privatisierung zu vermeiden. „Wir halten es auch für dringend erforderlich, dass die EU und ihre Mitgliedsstaaten weiterhin selbst bestimmen können, welche Produkte zugelassen und importiert werden dürfen – oder besser nicht. Das betrifft vor allem auch gentechnisch veränderte Lebensmittel und Saatgut, wie es in den USA verbreitet ist“, sagte Hinz.

Abfall verringern, Einweg-Kaffeebecher reduzieren

Gemeinsam mit Bayern unternimmt Hessen einen Vorstoß auf Bundesebene, die Zahl der Einweg-Kaffeebecher zu verringern. Darin wird der Bund unter anderem aufgefordert, freiwillige Maßnahmen der Wirtschaft zu prüfen. „In Hessen haben wir bereits im Frühjahr eine eigene Kampagne gestartet und mit dem BecherBonus auf eine freiwillige Beteiligung der Gastronomen, Cafés, Bäckereien und Kioske gesetzt“, sagte Hinz. Die Kampagne sei sehr gut angenommen worden. Nach Schätzungen der Deutschen Umwelthilfe werden bundesweit derzeit insgesamt ca. 2,6 Milliarden Becher pro Jahr verbraucht, das sind 320.000 Becher pro Stunde. Allein durch diese Einwegbecher entstehen in jedem Jahr in Deutschland etwa 40.000 Tonnen Müll. „Wir können hier sehr viel Abfall vermeiden. Uns geht es dabei aber nicht um Sanktionen, sondern um Aufklärung“, betonte die Ministerin.

Die Umweltministerkonferenz beginnt heute, 15. Juni, in Berlin und dauert bis Freitag, 17. Juni.

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