Umweltverbände kritisieren Entwurf der Düngeverordnung

Kritik der Umweltverbände:

Die Bundesregierung muss die Nitratbelastung deutlich reduzieren, um mögliche EU-Strafzahlungen in Millionenhöhe zu vermeiden. Doch der Verordnungsentwurf für eine Neuauflage der Düngeverordnung ist nicht ausreichend, um die bisherigen Defizite zu beheben, kritisieren Umweltverbände.


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Die deutsche Düngeverordnung ist die nationale Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie, allerdings ist sie so wenig erfolgreich, dass die EU-Kommission in diesem Jahr Klage gegen Deutschland eingereicht hat (EU-News). Die Umweltverbände mahnen, dass die hohen Nährstoffbelastungen aus der Landwirtschaft deutschlandweit die Hauptursache für den schlechten Zustand vieler Flüsse, Seen, Küstengewässer und des Grundwassers sind. Sie führten zu einem gravierenden Verlust an biologischer Vielfalt, gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Schäden. Diese negative Bilanz sei 25 Jahre nach dem Inkrafttreten der europäischen Nitratrichtlinie "mehr als enttäuschend".

Der neue Entwurf der Düngeverordnung, der einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen wurde, zeige zwar einige positive Ansätze. So begrüßen die Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH), Grüne Liga, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF und der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) in ihrer Stellungnahme zum SUP-Bericht einzelne Neuerungen wie die Einbeziehung pflanzlicher Gärreste, die Absenkung des Kontrollwertes für Stickstoffbilanzüberschüsse und dass die Bundesländer strengere Maßnahmen für Regionen mit hohen Nitratbelastungen erlassen können. Allerdings würden die wirksamsten Maßnahmen aus ihrer Sicht bei der Novellierung noch nicht ausreichend berücksichtigt. Es fehle die schnellstmögliche Einführung der Hoftorbilanz für alle Betriebe, um eine wirksame Kontrolle der Nährstoffströme zu gewährleisten. Dies sei insbesondere zum Schutz des Grundwassers erforderlich. Die Verbände fordern kürzere Fristen für den Eintrag von Wirtschaftsdünger, um gesundheitsgefährdende Ammoniakemissionen deutlich zu reduzieren. Auf überversorgten Böden dürfe keine weitere Phosphatdüngung erfolgen. Bei der Novellierung müsse außerdem ein klarer Fokus auf den konsequenten Vollzug der Regelungen und strikte Ahndung bei Verstößen gelegt werden.

Deutscher Naturschutzring e.V. direkter Link zum Artikel