Unkrautvernichter sind auf befestigten Flächen nicht erlaubt!

Alle Jahre wieder im Frühling wächst das Grün auch auf befestigten Flächen wie Wegen und Plätzen in Wohnanlagen, auf gepflasterten Freiflächen, Parkplätzen und Garageneinfahrten

Diese Spontanvegetation wird als Unkraut, Wildkraut oder Beikraut bezeichnet.

Die Anwendung von Unkrautvernichtungsmitteln auf solchen befestigten Flächen ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Werden Anwender vom Pflanzenschutzamt ermittelt, drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 EUR.


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Pflanzenschutzmittel dürfen ausschließlich auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewandt werden. Die jedem Produkt beiliegende Gebrauchsanleitung schreibt genau vor, was bei der Anwendung zum Schutz von Mensch, Tier und Naturhaushalt zu beachten ist.

Grund für diese Anwendungsverbote von Unkrautvernichtungsmitteln auf befestigten Flächen ist zum einen der vorbeugende Gewässerschutz. Werden solche Mittel gespritzt, gesprüht oder gegossen, kann sie der nächste Regenschauer wegspülen. Meist gelangen sie über Gully oder eine Drainage in die Kanalisation und damit trotz Kläranlage in den Wasserkreislauf. Auf diese Weise besteht ein Risiko für die Umwelt.

Ein zweiter Verbotsgrund ist der Schutz vor Risiken, die bei unsachgemäßer Anwendung durch im Pflanzenschutz nicht Ausgebildete für Menschen und Tiere, entstehen können.

Weiterführende Informationen über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Berlin:

www.stadtentwicklung.berlin.de/pflanzenschutz/

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt direkter Link zum Artikel