Unkrautvernichter sind auf befestigten Flächen nicht erlaubt!
Alle Jahre wieder im Frühling wächst das Grün auch auf befestigten Flächen wie Wegen und Plätzen in Wohnanlagen, auf gepflasterten Freiflächen, Parkplätzen und Garageneinfahrten
Diese Spontanvegetation wird als Unkraut, Wildkraut oder Beikraut bezeichnet.
Die Anwendung von Unkrautvernichtungsmitteln auf solchen befestigten Flächen ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Werden Anwender vom Pflanzenschutzamt ermittelt, drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 EUR.
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