Verbesserung des Tierwohls in der Viehzucht: Kommission genehmigt deutsche Beihilfen

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften zwei deutsche Regelungen mit einem Gesamtbudget von rund 1 Milliarde Euro genehmigt.


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Damit sollen die Tierwohlstandards in der Viehzucht, insbesondere bei Schweinen, verbessert werden. Die Maßnahmen werden dazu beitragen, die strategischen Ziele der EU in Bezug auf den europäischen Grünen Deal, die Gemeinsame Agrarpolitik und die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ zu verwirklichen.

Beihilfemaßnahmen Deutschlands

Deutschland meldete bei der Kommission zwei Regelungen mit einem Gesamtbudget von rund 1 Milliarde Euro an, um Tierhalter bei i) Investitionen zur Modernisierung von Schweinezuchtanlagen und ii) der Umsetzung von Haltungspraktiken zur Verbesserung der Tierwohlstandards für Schweine zu unterstützen. Beide Regelungen können künftig auf andere Tierarten ausgedehnt werden. Die Regelungen stehen kleinen und mittleren Viehzuchtbetrieben in Deutschland offen.

  • Im Rahmen der ersten, mit 675 Millionen Euro ausgestatteten Regelung, werden Direktzuschüsse gewährt. Sie decken bis zu 60 Prozent der beihilfefähigen Investitionskosten für die Modernisierung von Schweinezuchtanlagen zur Verbesserung der Tierwohlstandards ab. Dazu gehören Verbesserungen der Lebensbedingungen (z. B. Zugang zu Außenklimaställen oder Abkühlmöglichkeiten) sowie Grenzwerte für die Besatzdichte und die CO2-Emissionen. Diese Regelung läuft bis Ende 2030.
  • Im Rahmen der zweiten, mit 325 Millionen Euro ausgestatteten Regelung, werden Direktzuschüsse gewährt. Sie decken bis zu 80 Prozent der zusätzlichen Kosten für die Anpassung der Tierhaltung an Methoden ab, die höhere Tierwohlstandards bieten. Dazu gehören etwa zusätzliches Raufutter und zusätzliche Einstreu sowie Strom für Kühlungs- und Belüftungsanlagen. Diese Regelung läuft bis Ende 2031.

Beihilferechtliche Würdigung der Kommission

Die Kommission hat die Regelungen auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), demzufolge die Mitgliedstaaten die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen fördern dürfen, und in Bezug auf die Rahmenregelung von 2022 für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten (im Folgenden „Agrarrahmenregelung 2022“) geprüft.

Dabei kam sie zu folgendem Ergebnis:

  • Die Maßnahmen fördern die Entwicklung eines Wirtschaftszweigs, nämlich der Tierhaltung.
  • Die Regelungen sind erforderlich und verhältnismäßig, um sicherzustellen, dass die Landwirtinnen und Landwirte Maßnahmen durchführen, die zu höheren Tierwohlstandards führen. Sie fördern zentrale Ziele der politischen Maßnahmen der EU, etwa des europäischen Grünen Deals, der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“.
  • Die Beihilfe wird einen Anreizeffekt haben, da die Begünstigten diese Maßnahmen ohne staatliche Unterstützung nicht umsetzen würden.
  • Die Beihilfe ist verhältnismäßig, da sie auf das erforderliche Minimum beschränkt ist und nur begrenzte Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel zwischen den Mitgliedstaaten haben wird.
  • Die Beihilfe hat positive Auswirkungen, die etwaige Verzerrungen von Wettbewerb und Handel in der EU überwiegen.

Daher hat die Kommission die von Deutschland angemeldeten Regelungen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Hintergrund

Die Agrarrahmenregelung 2022 enthält Vorgaben, wie die Kommission die Vereinbarkeit von Beihilfemaßnahmen in dem jeweiligen Sektor, die der Anmeldepflicht unterliegen, nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV prüft. Die Rahmenregelung bildet einen flexiblen und zweckmäßigen Rahmen, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die erforderliche Unterstützung zu leisten und nicht zuletzt zu den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik beizutragen. Mit der Agrarrahmenregelung 2022 sollen die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, nationale Maßnahmen zu konzipieren und die nationalen und EU-weiten Ziele zu möglichst geringen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu erreichen.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung der Beschlüsse über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission unter den Nummern SA.107835 und SA.107837 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.

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