Verordnung: Seit Jahresanfang sind Katzenhalter in der Pflicht
Seit Anfang des Jahres sind Besitzer von Hauskatzen, die ihre Tiere auch nach draußen lassen, verpflichtet, ihre Katzen und Kater mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung im Ohr zu kennzeichnen sowie sie kastrieren zu lassen
Dies schreibt ihnen die vom Kreistag beschlossene Katzenschutzverordnung des Ennepe-Ruhr-Kreises vor.
„Um möglichst alle Katzenhalter zu erreichen, haben wir ein Informationsblatt zusammengestellt und werden dieses in den nächsten Tagen bei allen 36 Tierärzten im Kreis auslegen“, so Amtstierarzt Dr. Peter Richter. Er weist auch auf eine dreimonatige Übergangsfrist hin. „Die Vorgaben der Verordnung müssen danach spätestens am 1. April erfüllt sein.“
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