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Transparenz durch Stoffstrombilanzierung
Der Bundestag hatte die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung am 29. Juni beschlossen und dabei die so genannte betriebliche Stoffstrombilanzierung mit aufgenommen: Landwirtschaftliche Betriebe sollen künftig die zugeführten und abgegebenen Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor bilanzieren und bewerten. Dabei müssen sie die Menge an Stickstoff und Phosphor, die sie zum Beispiel durch Futtermittel und Saatgut ihrem Betrieb zuführen, notieren und mit der Nährstoffmenge vergleichen, die über pflanzliche und tierische Erzeugnisse wie Wirtschaftsdünger, Futtermittel, Saatgut und Nutztiere den Hof wieder verlässt. Diese Verpflichtung soll dazu beitragen, die landwirtschaftlichen Betriebe bei der Stoffstrombilanzierung und beim Nährstoffvergleich einheitlich beurteilen zu können.
Gestuftes Verfahren
Die Verordnung soll ab 1. Januar 2018 unter anderem für Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb oder mit mehr als 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von jeweils mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar gelten. Ab dem 1. Januar 2023 sollen die Vorgaben auf Betriebe mit mehr als 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche oder mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb ausgeweitet werden.
Kritik aus den Fachausschüssen
Der Umwelt- und der Agrarausschuss hatten im Vorfeld der Sitzung zahlreiche Änderungen an der Verordnung vorgeschlagen, die die Bundesregierung nicht mittragen wollte. Zu einer Abstimmung über die Ausschussempfehlungen kam es aufgrund der Absetzung jedoch nicht.