Vielfalts-Verlust durch EU-Richtlinien

Kampagne für Saatgut-Souveränität

Anlässlich des 50 jährigen Bestehens der EU-Richtlinien für den Handel mit Saatgut, hat die „Kampagne für Saatgut-Souveränität“ gefordert, das Handelsverbot für Saatgut nicht zugelassener Sorten aufzuheben.


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Derzeit beschränken in 28 Staaten der EU, zwölf gesetzliche Richtlinien den freien Verkehr des Saatgutes, indem sie regeln bei welchen Nutzpflanzenarten nur Saatgut von klar definierten Sorten gehandelt werden darf. Dadurch verhindern sie eine freie Wahl des Saatgutes durch die Anwender und schränken zugleich die biologische Vielfalt an landwirtschaftlichen Pflanzen ein. Die gesetzliche Einengung der Sortenvielfalt in der EU führte zu einem hohen Maß an Homogenität der Pflanzen, sodass diese sich nicht mehr an Standortbedingungen wie Boden, Klima und Tageslänge anpassen können. Eine bereits für das Jahr 2013 erwartete Evaluation der Richtlinien seitens der EU-Kommission steht bis heute aus. Zwar konnte die „Kampagne für Saatgut-Souveränität“ in Kooperation mit anderen Organisationen in den Jahren 2013 und 2014 eine weitere Verschärfung der EU-Gesetzgebung verhindern, doch schon die bestehende reduziert die biologische Vielfalt in der Landwirtschaft.

Deutscher Naturschutzring e.V. direkter Link zum Artikel