Vogelsänger: Land sichert in eigener Regie auch die Zukunft der 15 Großschutzgebiete

Brandenburg ist stolz auf sein „Tafelsilber der deutschen Einheit“:

Mit 11 Naturparke, drei Biosphärenreservaten und einem Nationalpark gehört Brandenburg zu den Bundesländern mit den meisten Großschutzgebieten, die auch als Nationale Naturlandschaften bezeichnet werden.


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Sie umfassen ein Drittel der Landesfläche und repräsentieren damit die Lebensräume für viele seltene Tiere und Pflanzen. „Anders als in allen anderen Bundesländern übernimmt in Brandenburg vor allem die Landesebene die Verantwortung für die Entwicklung dieser Gebiete“, betont Umweltminister Jörg Vogelsänger mit Verweis darauf, dass anderswo Naturparks zum Teil regionalen Gebietskörperschaften zugeordnet sind. Weiterhin stellte der Minister in seinem Redebeitrag zur Großen Landtagsanfrage 32 „Zukunft der Großschutzgebiete“ heraus:

„Das Land finanziert den Unterhalt und das Personal, das in diesen Landschaften für den Erhalt der naturräumlichen Gegebenheiten sorgt. Das Land finanziert das Personal, das Bildungsarbeit für die Bürger leistet. Das Land finanziert die Mitarbeiter, die tagtäglich vor Ort eine gute Arbeit leisten, um touristische und regionale Entwicklung in Einheit mit dem großen Naturpotenzial voranzubringen.“

Naturwacht finanziert

Um vor Ort Präsenz zu zeigen, werden neben den Stellen in den Verwaltungen der Großschutzgebiete vom Land zusätzlich 92 Stellen der Naturwacht finanziert. Auch dies ist eine Unterstützung, die in anderen Bundesländern so nicht angeboten wird. Der aktuelle Rahmenvertrag bis zum 31. Dezember 2020 zwischen dem Land und dem Naturschutzfonds zur Finanzierung der Naturwacht umfasst jährlich 4,6 Millionen Euro. Insgesamt 12 frei werdende Naturwachtstellen wurden seit 2016 nachbesetzt. Dabei wurden 11 Stellen tariflich angehoben. „Auch das ist Ausdruck eines starken Engagements der Landesregierung für die Großschutzgebiete“, unterstreicht der Minister.

Besucherinformation verbessert

Die Besucherinformationszentren sind die erste Anlaufstelle in den Großschutzgebieten, aber auch Orte für Veranstaltungen, für Umweltbildungsangebote für Schulen beziehungsweise Kinder- und Jugendeinrichtungen.

Agrarfonds ELER für Investitionen genutzt

Im Rahmen der Landesförderung über den EU-Agrarfonds ELER wurde für den Zeitraum von 2014 bis 2020 ein spezielles Förderprogramm für investive Maßnahmen der Besucherinformationszentren der Großschutzgebiete mit einem Budget in Höhe von 2,6 Millionen Euro aufgelegt. Darüber hinaus erhalten Besucherinformationszentren, die nicht in Trägerschaft des Landes sind, einen finanziellen Zuschuss des Landes zur Besucherinformation in Höhe von insgesamt 550.000 Euro. Dies soll 2019 fortgeführt werden.

ELER: Bildung für nachhaltige Entwicklung

Über den ELER werden bis 2020 weiterhin nichtinvestive Maßnahmen gefördert, die zur Stärkung der Umweltbewusstseinsbildung und Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit für Umweltthemen beitragen. Ein Schwerpunkt der Förderung liegt dabei auf Maßnahmen innerhalb der Gebietskulisse der Großschutzgebiete, insbesondere der biologischen Vielfalt. In der aktuellen Förderperiode werden bislang zwölf Maßnahmen in den Großschutzgebieten gefördert.

Vertragsnaturschutz

Vertragsnaturschutz dient insbesondere der Umsetzung von Naturschutzzielen in Naturschutzgebieten, Natura-2000-Gebieten und in gesetzlich geschützten Biotopen. Zwei Drittel aller FFH-Gebiete beziehungsweise Natura 2000-Gebiete liegen in Brandenburgs Großschutzgebieten. Im Jahr 2017 wurden 1,1 Millionen Euro im Rahmen des Vertragsnaturschutzes ausgezahlt. Dazu kommen weitere 123.170 Euro, die 2017 im Nationalpark ausgegeben wurden.

Modellregionen für nachhaltige Regionalentwicklung

Die 15 Nationalen Naturlandschaften Brandenburgs als Modellregionen für eine nachhaltige Regionalentwicklung stehen auch für Themen außerhalb des Natur- und Umweltschutzes, zum Beispiel im Bereich Erholung, Bildung, Ernährung und Naturtourismus. Sie sind damit Basis und Garant für die touristische Anziehungskraft des Landes und tragen somit dauerhaft dazu bei, Arbeit und Wertschöpfung in ländlich geprägten Regionen zu unterstützen.

Naturschutz unter einem Dach

Vogelsänger: „In Brandenburg haben wir uns mit gutem Grund dafür entschieden, die Naturparke und Biosphärenreservate unter einem Dach in der oberen Umweltbehörde – dem Landesamt für Umwelt - zu verankern, insbesondere auch, weil so am besten die Umsetzung der FFH-Managementplanung in enger Abstimmung und mit hoher fachlicher Kompetenz sichergestellt werden kann.

Die Zusammenlegung der beiden früheren Naturschutzabteilungen im Landesamt für Umwelt ermöglicht die Einsparung von Leitungs- und Koordinierungsstellen bei gleichzeitiger Freisetzung von Synergieeffekten. Auf diese Weise steht den Gebieten vor Ort letztlich mehr Personal zur Verfügung. Zum Beispiel wird so eine Personalausstattung von mindestens je drei Mitarbeitern je Naturpark und mindestens je acht Mitarbeitern je Biosphärenreservat abgesichert. Für einige Großschutzgebiete stellt dies eine Verbesserung dar.

Vogelsänger: Land sichert in eigener Regie auch die Zukunft der 15 Großschutzgebiete - Anhang 1
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) direkter Link zum Artikel