Vogelsänger: Verbesserter Schutz des Rotmilans in Brandenburg

Das Brandenburger Umweltministerium hat Änderungen der so genannten Tierökologischen Abstandskriterien (TAK) und Änderungen im Niststättenerlass vorgenommen.

Dadurch soll der Rotmilan (Milvus milvus) besser geschützt werden.


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Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger: „Das Land Brandenburg trägt besondere Verantwortung für diesen charakteristischen Greifvogel, dessen Hauptverbreitungsgebiet in Mitteleuropa liegt.“ Der Rotmilan ist ein markanter und aufgrund seiner weiträumigen Verbreitung allgemein bekannter Greifvogel in Brandenburg.

In Brandenburg sorgen etwa 1.800 Paare für Nachwuchs, ein Zehntel des deutschlandweiten Bestands und damit ein erheblicher Anteil der Art. In ganz Europa leben 50.000 bis 67.000 Gabelweihen, wie der Rotmilan auch genannt wird. Immer wieder wird diskutiert, ob der Rote Adler im Landeswappen nicht auch ein Rotmilan sein könnte – zwar stimmt die Färbung, nicht jedoch die Flügelform.

Ursprünglich ging man davon aus, dass sein Fortbestand nicht gefährdet ist, zumal in Brandenburg die großflächigen Landschaftsschutzgebiete nicht für die Windenergienutzung zur Verfügung stehen. Folglich fehlte es an seiner Berücksichtigung im Rahmen der Tierökologischen Abstandskriterien des Landes Brandenburg, mit denen zum Schutz gefährdeter Arten ein Mindestabstand zwischen dem Horst und der Windenergieanlage festgelegt werden kann.

Die nun erfolgte Aufnahme des Rotmilans in die Tierökologischen Abstandskriterien mit einem aus der Praxis abgeleiteten Mindestabstand von tausend Metern ist aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse erforderlich. So haben auch Untersuchungen der Staatlichen Vogelschutzwarte beim Landesamt für Umwelt bestätigt, dass er eines der häufigsten Schlagopfer an Windenergieanlagen ist. Unter anderem deshalb ist der Status des Rotmilans seit Jahren vermehrt zum Thema von rechtlichen Auseinandersetzungen geworden.

Mit der Aufnahme des Rotmilans in die TAK ist keine Neubewertung bestehender Regionalpläne verbunden. Damit wird aber sowohl den Genehmigungsbehörden als auch den Regionalen Planungsgemeinschaften die Bearbeitung von Einwendungen in laufenden Verfahren erleichtert.

Schon mehrfach gab es Berichte, dass Niststätten gestört oder beseitigt wurden, um Einfluss auf Genehmigungsvor­aussetzungen auszuüben. Zukünftig haben solche Machenschaften noch weniger Aussicht auf Erfolg: Eine illegale Beseitigung eines Horsts bleibt nicht nur weiterhin strafbar, sondern hat auch keine Auswirkungen auf das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren mehr. Die Nistreviere behalten vielmehr ihre funktionale Bedeutung, weil davon auszugehen ist, dass ein Ersatzhorst in der Nähe angelegt wird.

https://mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.310544.de 

Vogelsänger: Verbesserter Schutz des Rotmilans in Brandenburg - Anhang 1
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) direkter Link zum Artikel