Vor dem ersten Bodenfrost Bäume mit Leimringen schützen

Vor dem ersten Bodenfrost Bäume mit Leimringen schützen
Vor dem ersten Bodenfrost Bäume mit Leimringen schützen

Zum Schutz gegen den kleinen Frostspanner sollten jetzt Leimringe an die Bäume angelegt werden

Diese vorbeugende Maßnahme rät die Beratungsstelle für Obst- und Gartenbau beim Landratsamt Rastatt allen Obstbaumbesitzern.

„Sowohl im Streuobstbau, im Hausgarten und bei Brennkirschenanlagen hat sich diese umweltverträgliche und pestizidfreie Methode zur Abwehr des kleinen Frostspanners in den letzten Jahren bewährt“, so Kreisfachberater Uwe Kimberger.


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Die Falter des Frostspanners kommen ab dem ersten Bodenfrost aus ihrem Ruhequartier im Boden und versuchen, in die Bäume zu gelangen. Da die weiblichen Falter nur Flügelstummeln haben, müssen sie am Stamm auf die Bäume klettern. Die richtig angelegten Leimringe bilden für die Tiere dabei eine unüberwindliche Sperre. Auch das Aufhängen von Meisen-Nistkästen hat sich in der Praxis als natürliche Reduktion des Raupenbefalls bewährt.

Entfernt werden die angebrachten Leimringe ab Mitte Januar, da ab dieser Zeit kein Falterflug mehr stattfindet und die sogenannte „Fängigkeit“ nachlässt. Die Leimringe sind laut Kimberger aus ökologischer Sicht nur zum Abfangen der Frostspanner sinnvoll. Ganzjährig angelegte Leimringe dagegen fangen mehr nützliche als schädliche Insekten ab.

Im Frühjahr dieses Jahres gab es große Schäden im Vorderen Murgtal und auf der Hardt. Die Raupen des Frostspanners haben bei den Bäumen die Blätter aufgezehrt; in vielen Bereichen kam es wieder zu Kahlfraß. Bei Obstbäumen wurden auch die Blüten und frischen Fruchtansätze zerstört.

Auf den Flächen und in der unmittelbaren Umgebung ist im kommenden Jahr wiederum mit starkem Befall zu rechnen. Die Frostspanner hatten gute Bedingungen, als Puppen in den Böden zu überdauern. Das Anlegen von Leimringen ist nach Auskunft von Kreisobstbauberater Kimberger nur dann sinnlos, wenn die Bäume sich direkt am Waldrand befinden oder sich größere Bäume auf dem Nachbargrundstück befinden, die nicht auch eine Bekämpfung des Frostspanners erfahren. Die geschlüpften Raupen sind in der Lage mit gesponnenen Fäden, wie Gleitschirmflieger, durch den Wind von Baum zu Baum getragen zu werden.

Landratsamt Rastatt