Vorsicht Verschleppungsgefahr!

Die Mitnahme von Pflanzen und Absenkern aus Urlaubsregionen birgt ein großes Risiko, gefährliche Pflanzenkrankheiten und Schädlinge zu verschleppen

Die Konsequenzen dieser Art von „Urlaubs-Mitbringsel“ würden oft unterschätzt, teilte das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) heute in Dresden mit.


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Aufgrund mangelnder natürlicher Gegenspieler, anderer Wirtspflanzen und veränderter klimatischer Bedingungen kann ein eingeschleppter Schaderreger noch wesentlich größere Schäden als in seiner Ursprungsregion verursachen. Um die heimische Pflanzenwelt und Landwirtschaft zu schützen, sollten Privatpersonen deshalb am besten gar keine Pflanzen oder Pflanzenteile einführen. Wenn doch, sei es ratsam sich gründlich mit den gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Ein- und Ausfuhr bestimmter Pflanzenarten auseinandersetzen.

Aus einigen Regionen ist es strikt verboten, Pflanzen zu verbringen. So zählen beispielsweise Korsika, die spanische Inselgruppe der Balearen und die Region Apulien in Süditalien als Befalls-Zonen für das gefährliche Pflanzenbakterium Xylella fastidiosa, das 2016 auch erstmals in Deutschland (Sachsen) entdeckt wurde. Also Vorsicht: Oleander, Wein, Citrus, Olive, Kirsche, Mandel, Pfirsich, Dattelpalme & Co. gehören nicht ins Urlaubsgepäck.

Xylella fastidiosa stammt ursprünglich aus Nord- und Südamerika, wo es bereits große Schäden im Wein,- Citrus- und Pfirsichanbau verursacht. Es wird davon ausgegangen, dass die Einschleppung nach Italien und somit nach Europa durch infizierte Pflanzen aus einem Drittland erfolgt ist. Aufgrund des Befalls durch das Bakterium mussten in Italien bereits hunderttausende historisch und wirtschaftlich wertvolle Olivenbäume gerodet werden.

Schaderreger mit einem besonders hohen Gefahrenpotential, wie beispielsweise Xylella fastidiosa, sind in der EU als Quarantäneschadorganismus gelistet. Um sie zu bekämpfen und die Einschleppung aus Befallsländern bzw. die Verschleppung innerhalb Europas zu verhindern, wurden umfangreiche Maßnahmen erlassen.

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