Was steht eigentlich im Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum…

Heute: Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstruktur landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Dem Ernährungsgewerbe kommt in M-V eine herausragende Bedeutung zu: 2014 betrug der Umsatz 4,73 Mrd. €. Es ist der umsatzstärkste Bereich des verarbeitenden Gewerbes mit einem Anteil von 33,8%. Danach folgt mit großem Abstand der Maschinenbau mit 1,54 Mrd. € Umsatz in 2014. Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse wird in Mecklenburg-Vorpommern seit Beginn der 1990-er Jahre eine Investitionsförderung aus Mitteln des Bundes, des Landes und der EU angeboten.


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In den vergangenen 25 Jahren wurden im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse förderfähige Investitionen mit einem Umfang von rund 1,2 Mrd. € mit Zuwendungen in Höhe von rund 408 Mio. € unterstützt. Eines der Vorhaben in der Förderperiode 2007-2013 war die Errichtung einer Bio-Molkerei durch die Gläserne Meierei GmbH in Dechow. Dort wurden ca. 15 Mio. € investiert. Hierfür wurden Zuschüsse aus Mitteln des Bundes, des Landes und der EU in Höhe von 3,7 Mio. € gezahlt. In Dechow werden seit 2012 frische Bio- Milcherzeugnisse wie z.B. Frischmilch, Joghurt und Butter hergestellt. Insgesamt können dort 60 Mio. kg Bio-Rohmilch verarbeitet werden.

Auch in der Förderperiode 2014 - 2020 ist die Investitionsförderung für Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Erzeugerzusammenschlüsse vorgesehen. Dafür stehen ca. 34 Mio. € an Zuschüssen für diese Investitionsförderung aus Mitteln des Bundes, des Landes und der EU zur Verfügung.

„Mit diesem Programm soll die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse verbessert werden, um auf diese Weise zur Absatzsicherung oder zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene beizutragen“, erläutert Dr. Peter Sanftleben, Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. „Die Förderung soll einen Beitrag dazu leisten, die Erfassung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen im Hinblick auf Art, Menge und Qualität des Angebotes an die Erfordernisse des Marktes anzupassen.“

Neu in dieser Förderperiode ist, dass die Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes, insbesondere von Wasser oder Energie als eine weitere Fördervoraussetzung nachzuweisen ist. Nur dann, wenn die Vorhaben Ressourcen sparen, kann eine Förderung erfolgen.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13 in 19055 Schwerin ist die zuständige Bewilligungsbehörde.

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz direkter Link zum Artikel