Weiterhin erhöhte Waldbrandgefahr in Unterfranken:

Hinweise zur Vermeidung von Bränden

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit herrscht in weiten Teilen Unterfran-kens weiterhin eine hohe Waldbrandgefahr.


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Die Regierung von Unterfranken bittet daher die Bevölkerung, folgende Hinweise zu beachten:

  • In den Wäldern gilt Rauchverbot vom 1. März bis zum 31. Oktober.
  • Werfen Sie beim Auto- und Bahnfahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
  • Machen Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 Meter) kein offenes Feuer. Bei offenen Feuerstätten sind die von ihnen ausgehenden Gefahren besonders zu berücksichtigen; von leicht entzündbaren Stoffen müssen offene Feuerstätten mindestens 100 Meter entfernt sein.
  • Geschlossene Feuerstätten im Freien müssen von brennbaren Stoffen und Gebäuden mindestens 5 Meter, von leicht entzündlichen Stoffen mindestens 25 Meter entfernt sein.
  • Bei starkem Wind dürfen Feuerstätten nicht benutzt werden.
  • Bei Verlassen der Feuerstelle müssen Feuer und Glut vollkommen erloschen sein.
  • Lassen Sie wegen des Brennglaseffektes keine Glasflaschen oder Glasscherben im Wald liegen.
  • Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
  • Den Waldbesitzern wird dringend abgeraten, die Rinde und Gipfel von Borkenkäfer be-fallenen Hölzern zu verbrennen. Es wird empfohlen, das Restholz zu häckseln und aufgrund der hohen Nachfrage in Heizwerken zu verwenden.

Die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Feuer finden sich im Waldgesetz für Bayern (BayWaldG), im Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) und in der Landesverordnung zur Verhütung von Bränden (VVB). Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Zu-dem müssen Brandverursacher mit beträchtlichen Schadensersatzforderungen rechnen.

Weiterhin erhöhte Waldbrandgefahr in Unterfranken: - Anhang 1
Regierung von Unterfranken direkter Link zum Artikel