Weltweiter Tag des Artenschutzes jährt sich zum 44. Mal

Artenschutz beginnt im Alltag

Viele Tier- und Pflanzenarten sind heute weltweit als Folge des internationalen Handels gefährdet, etliche sogar vom Aussterben bedroht. Um den vom Menschen verursachten Artenschwund entgegenzuwirken, wurde am 3. März 1973 das Washingtoner Artenschutzabkommen unterzeichnet.


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 Jährlich erinnert der „Tag des Artenschutzes“ am 3. März an die Ziele des Abkommens, dieses Jahr zum 44. Mal.

Dem „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“ sind gegenwärtig 182 Staaten beigetreten, darunter auch Deutschland.

Eine der größten Gefahren für bedrohte Tier- und Pflanzenarten stellt die wirtschaftliche Nutzung dar. Dabei gibt es weltweit nicht nur ein großes Interesse an lebenden Tieren und Pflanzen. Auch für tote Exemplare gibt es eine große Nachfrage.  Pelze, exotische Lederwaren, Elfenbein sowie hölzerne Musikinstrumente sind weit verbreitete Produkte wild lebender Arten. Aber auch in Lebensmitteln oder Medizinprodukten finden Erzeugnisse von bedrohten Tier- und Pflanzenarten oft Verwendung.

Das Abkommen reguliert den internationalen Handel und trägt somit maßgeblich zum Rückgang des Artensterbens bei. In drei Anhängen sind die verschiedenen Arten nach dem Grad ihrer Schutzbedürftigkeit aufgelistet und unterliegen somit unterschiedlichen Bestimmungen.

Nicht nur der Handel trägt zum Artensterben bei. Es schadet auch, Souvenirs wie Schmuckstücke oder Kunsthandwerk aus dem Urlaub mitzubringen. Auch bei den in der freien Landschaft gesammelten Schnecken oder Muscheln kann es sich um geschützte Arten handeln, deren Ein- und Ausfuhr nur unter bestimmten Umständen zulässig ist. Für den Heimreisenden kann die Zollkontrolle ohne Genehmigung zu Unannehmlichkeiten führen, für die betroffene Art ist der Schaden aber bereits schon entstanden.

Heute hat der Artenschutz nicht nur zum Ziel, den Handel sowie die Ein- und Ausfuhr von geschützten Arten zu regulieren, sondern generell die Artenvielfalt und ihre Lebensräume zu sichern und zu erhalten. Durch das Bundesnaturschutzgesetz hat Deutschland eine nationale Grundlage geschaffen, um die wildlebenden Tier- und Pflanzenarten durch artenschutzrechtliche Vorschriften zu schützen.

Auch jeder von uns kann zur Sicherung der biologischen Vielfalt leisten. Artenschutz beginnt im Alltag! Putzen mit weniger Reinigungsmitteln schützt die Gewässer und ihre Lebewesen, es hilft auch, Waschmittel sparsam zu dosieren und auf den Weichspüler  zu verzichten. Beim Einkaufen sollten nur Produkte mit Nachhaltigkeitssiegeln im Korb landen, die beispielsweise eine nachhaltige Fischerei oder Forstwirtschaft belegen. Auch Energiesparen leistet einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und somit auch zum Artenschutz.

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