Weniger Glyphosat alleine reicht nicht aus

Koalitionäre müssen sich auf umfassendes Pestizid-Reduktionsprogramm einigen

Deutsche Umwelthilfe fordert CDU, SPD und CSU auf, sich in den Koalitionsverhandlungen für eine nachhaltige Landwirtschaft einzusetzen


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Einführung einer Abgabe auf Pflanzenschutzmittel reduziert Pestizid-Einsatz – Glyphosatverbot für besondere Schutzflächen erforderlich

Anlässlich der heute gestarteten Koalitionsverhandlungen fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) CDU, SPD und CSU auf, sich mit weitreichenden Maßnahmen für den Artenschutz und eine nachhaltigere Landwirtschaft einzusetzen und dafür ein Pestizid-Reduktionsprogramm im Koalitionsvertrag zu verankern. Für den Umwelt- und Verbraucherschutzverband reichen die bisher in den Sondierungen vereinbarten Einzelmaßnahmen, wie begrenzte Anwendungsbeschränkungen für das Totalherbizid Glyphosat, nicht aus.

„Der Einsatz von Pflanzengiften ist verantwortlich für das Insektensterben und den gravierenden flächendeckenden Rückgang von Brutvögeln. Um unser Ökosystem zu schützen und Arten zu erhalten, ist es zwingend erforderlich, in der Landwirtschaftspolitik umzusteuern. Die Einführung einer Abgabe auf Pflanzenschutzmittel ist ein geeignetes Instrument, um lenkend einzugreifen und den Einsatz von Pestiziden zu reduzieren“, sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. Die Einnahmen aus der Abgabe können dafür genutzt werden, eine unabhängige Umweltverträglichkeitsprüfung vor der Zulassung von Pflanzengiften sowie ein kontinuierliches Umweltmonitoring zu finanzieren.

Die Koalitionäre sollten sich zudem für ein Anwendungsverbot für Glyphosat in besonders schutzbedürftigen Flächen aussprechen. Dazu zählen alle Siedlungsbereiche, Wasserschutzgebiete, Naturschutzgebiete sowie EU Natura 2000 Flächen. Auch umweltgefährdende Stoffe wie Neonicotinoide sollten vollständig verboten werden.

Als notwendig erachtet die DUH eine unabhängige Kontrolle der Anwendung des Pflanzenschutzgesetzes durch die Landesumweltämter statt wie bisher den Landwirtschaftskammern.

Das momentan geltende Zulassungsverfahren für Pestizide durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) soll aus Sicht der DUH nur noch im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt (UBA) durchgeführt werden. Dazu gehört die Einführung einer Pflicht zur unabhängigen Umweltverträglichkeitsprüfung vor Zulassung.

Deutsche Umwelthilfe e.V. direkter Link zum Artikel