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Die bisherigen Vorschläge reichen bei weitem nicht aus, um unsere Böden und das Grundwasser nachhaltig zu schützen. Die Politik muss ihrer Verantwortung gerecht werden und sich für eine Verschärfung des Düngerechts einsetzen", sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, zum heute verabschiedeten Entwurf der Düngeverordnung im Bundeskabinett. Das Düngegesetz soll am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden.
Der BDEW fordert, dass die Politik strenge Grenzwerte für die Düngung einführt und Ausnahmen nur in begründeten Fällen zulässt: Die geplante Obergrenze von 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar Ackerfläche muss für alle stickstoffhaltigen Düngemittel gelten. Auch müssen die Vorgaben zur Düngebilanzierung alle landwirtschaftlichen Betriebe erfassen, anstatt sich - wie bisher vorgesehen - auf Großbetriebe zu beschränken. Denn damit wäre voraussichtlich die Hälfte aller Betriebe nicht erfasst. Wird an einem Standort der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter Grundwasser überschritten, muss ein sofortiger Düngestopp erfolgen. Damit Böden und Gewässer sich regenerieren können, müssen gefährdete Gebiete ausgewiesen und Aktionsprogramme eingeleitet werden.
"Wir fordern die Europäische Kommission auf, solange an ihrer Klage wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie gegen Deutschland festzuhalten, bis das Düngerecht so ausgestaltet ist, dass es eine nachhaltige Verbesserung der Gewässerqualität sicherstellt. Die massive Überdüngung ist nicht nur Raubbau an der Umwelt und eine schwere Belastung für das Grundwasser. Sie kann uns auch teuer zu stehen kommen: In einigen Regionen könnte die Jahreswasserrechnung über 60 Prozent höher ausfallen. Der Gesetzgeber darf nicht zulassen, dass am Ende der Verbraucher für die Sünden der industriellen Landwirtschaft zur Kasse gebeten wird", so Weyand mit Bezug auf ein aktuelles BDEW-Gutachten zu den Kosten der Nitrat-Verschmutzung. Notwendig ist in Deutschland zudem eine Kehrtwende in der Agrarpolitik: Weg von der industriellen Landwirtschaft, hin zu einer ökologischen und standortgerechten Bewirtschaftung der Flächen.