Wildbestandsregulierung zum Zweck des Waldumbaus

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Der Waldumbau muss mit einer Regulierung der Höhe und Verteilung des Schalenwildes einhergehen, damit sich der Wald im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen verjüngen kann. Das geht aus einer Antwort (19/24731) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/23959) der FDP-Fraktion hervor.


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Ergebnisse der Bundeswaldinventur III (BWI) und von lokalen Verbissgutachten hätten gezeigt, dass dazu örtlich gegebenenfalls die Wildbestände reduziert werden müssen. Ausmaß und Verfahren seien abhängig von Standort, waldbaulicher Ausgangslage und betrieblicher Zielsetzung. Dazu heißt es weiter, dass bei der Ausübung der Jagd die Vorgaben des Tierschutzgesetzes einzuhalten seien. Dies gelte sowohl in Bezug auf die angewandten Tötungs- und Bejagungsarten als auch im Hinblick darauf, dass Tiere im Rahmen der Jagd nur dann getötet werden dürfen, wenn hierfür ein vernünftiger Grund vorliege. In diesem Kontext stelle auch die Naturverjüngung des Waldes einen vernünftigen Grund dar, denn diese stelle eine wesentliche Funktion eines intakten Ökosystems dar. Ohne eine funktionierende Naturverjüngung werde dem Wald die Möglichkeit genommen, sich ohne menschliches Zutun selbst zu erhalten.

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