Wirtschaftsbehörde verlängert Glyphosat Moratorium

Die BWVI wird jetzt das Glyphosat-Moratorium für Nichtkulturlandflächen bis zum Abschluss der Verfahren verlängern

Die Europäische Kommission hat heute den Wirkstoff Glyphosat zeitlich befristet zugelassen. Ziel der Befristung ist die Ergebnisse der Europäischen Chemikalienagentur abzuwarten. Diese Behörde soll klären, ob der Wirkstoff krebserregend ist oder nicht. Bis dieser Prozess abgeschlossen ist, übernimmt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger.


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Mit der Verlängerung des Moratoriums sollen die Gefahren die von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln im öffentlichen Raum ausgehen, eingegrenzt – und die Menschen besser davor geschützt werden. Aus Vorsorgegründungen werden daher bis zum Ende des befristeten Verlängerungszeitraumes auf europäischer Ebene  und der darauf folgenden Prüfung auf nationaler Ebene keine Genehmigungen für den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturlandfläche, die im direkten Kontakt mit der Allgemeinheit stehen, ausgestellt. Das Moratorium gilt bis zum Abschluss der Verfahren, nach derzeitigem Stand bis Ende 2017.

Hintergrund:

Glyphosat ist ein zugelassener Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln zur Unkrautbekämpfung (Herbizid) und zur Sikkation (Vorerntebehandlung). Glyphosat ist seit Jahren in politischer sowie in fachlicher Diskussion. Es sind, im Rahmen der Neubewertung von Glyphosat im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung, Änderungen an den Bedingungen der europarechtlichen Zulassung zu erwarten. Derzeit ist deshalb nicht absehbar wie sich diese in der nationalen Pflanzenschutzmittelzulassung wiederspiegeln.

Das Moratorium betrifft den Einsatz von Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat auf den sogenannten Nichtkulturlandflächen, welche im direkten Kontakt mit der Allgemeinheit stehen. Unter Nichtkulturlandflächen sind Flächen zu verstehen auf denen keine Pflanzenproduktion oder planmäßige Entwicklung von Pflanzenbeständen betrieben wird. Beispiele für typisches Nichtkulturland sind Industrie-, Wege-, Verkehrsflächen, Parkplätze oder Bürgersteige. Auf diesen Flächen ist generell die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verboten. In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden und somit Pflanzenschutzmittel angewendet werden. Diese Anträge erhalten für die Dauer des Moratoriums keine Genehmigung, wenn Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat vorgesehen sind und die Anwendung auf Flächen erfolgt, die im direkten Kontakt zur Allgemeinheit stehen. Betroffen sind in Hamburg u.a. Öffentliche Wege und Plätze, Spiel- und Sportplätze sowie Friedhofswege.

Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturlandflächen müssen vor der Anwendung nach § 12 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) von der zuständigen Landesbehörde genehmigt werden. Im Hamburg ist die BWVI für diese Genehmigungen zuständig.

Wirtschaftsbehörde verlängert Glyphosat Moratorium - Anhang 1
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