Zirkus darf in Düsseldorf mit Wildtieren auftreten

Beschlossenes Wildtierverbot

Einem Zirkus, der bereits am 6. Oktober 2015 einen Standplatz in Düsseldorf beantragt hat, kann das von der Stadt Düsseldorf beschlossene Wildtierverbot nicht entgegengehalten werden. Das hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tage in einem Eilverfahren entschieden.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Die Stadt Düsseldorf ist durch den Gerichtsbeschluss verpflichtet, den Staufenplatz für ein Zirkusgastspiel mit Wildtieren zur Verfügung zu stellen. Ein Ausschuss des Rates hatte zwar am 22. Oktober 2015 beschlossen, städtische Flächen nicht mehr Zirkusbetrieben zu überlassen, die Wildtiere wie etwa Tiger, Löwen oder Alligatoren mit sich führen. Auf bereits vorliegende Anträge sollte dieser Beschluss jedoch keine Anwendung finden. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts profitiert der antragstellende Zirkus von dieser Ausnahmeregelung, weil er seinen Antrag für das Gastspiel im Jahr 2017 bereits am 6. Oktober 2015 gestellt hat. Das Gericht ist damit der Ansicht der Stadt Düsseldorf, es habe sich bei dem Schreiben des Zirkus nicht um einen Antrag gehandelt, nicht gefolgt. Ob das Wildtierverbot der Stadt Düsseldorf rechtmäßig ist, hat das Verwaltungsgericht offen gelassen.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.

Zirkus darf in Düsseldorf mit Wildtieren auftreten - Anhang 1
Verwaltungsgericht Düsseldorf direkter Link zum Artikel