Zu wenig Wasser in der Elz und anderen Flüssen

Die Elz und andere Flüsse haben zu wenig Wasser

Der Sommer ist trotz gelegentlicher Niederschläge trocken, für die nächsten Tage sind hohe Temperaturen vorhergesagt. Das bereits Ende April vom Landratsamt Emmendingen verhängte Verbot der Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen bleibt deshalb bestehen.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Damit sollen Fische und andere im Wasser lebende Tiere und Pflanzen geschützt werden. Wasser darf auch nicht in kleinen Mengen mit Kannen, anderen Schöpfgeräten oder gar Pumpen entnommen werden. Dies gilt sowohl für private Zwecke, aber auch für die Landwirtschaft, Forst und Gartenbaubetriebe.

Ausnahmen sind nur möglich, wenn am dafür maßgeblichen Pegel der Elz bei Gutach der Wasserabfluss von 1,58 Kubikmeter pro Sekunde (m³/s) im Tagesmittel nicht unterschritten ist. Entscheidend ist der Wert „Tagesmittel am Vortag“. Dieser Wert kann im Internet unter dem Suchbegriff „Pegel Gutach“ oder auf der Internetseite der Hochwasserzentrale Baden-Württemberg sowie über die App „Meine Pegel“ abgefragt werden. Es gilt dabei der angezeigte Wert hinter dem Buchstaben „Q“. Liegt er unter 1,58 m³/s, darf kein Wasser entnommen werden. Der Wert von 1,58 m³/s entspricht dem „Mittleren Niedrigwasserabfluss“. Derzeit liegt er erheblich darunter, Anfang dieser Woche war er bei ca. 1,14 m³/s.

Eine Sonderregelung gibt es für die landwirtschaftliche Beregnung im Raum Buchholz-Denzlingen und einzelne andere Betriebe, die in wasserrechtlichen Zulassungen geregelt ist: Die Mitglieder des Beregnungsverbandes Mittlere Elz dürfen Wasser dann aus Bächen und Flüssen entnehmen, wenn oberhalb Grundwasser aus Brunnen in die Gewässer eingespeist wird. Aus der Glotter hingegen darf aufgrund der besonderen hydrologischen Situation auch bei Einspeisung von Grundwasser kein Wasser entnommen werden.

Landratsamt Emmendingen direkter Link zum Artikel