Zugang zu Daten über Rohstoffvorkommen erleichtert

Landtag stimmt Neuregelungen zu

Der Sächsische Landtag hat heute (28. September 2016) Änderungen im Sächsischen Umweltinformationsgesetz sowie im Sächsischen Geodateninfrastrukturgesetz beschlossen. Mit den Neuregelungen wird sächsisches Recht zum einen an aktuelle Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) angepasst. Zum anderen soll die aktive Verbreitung geologischer Daten und Umweltinformationen in der Öffentlichkeit gefördert werden.


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In Auslegung der EU-Umweltinformationsrichtlinie hat der EuGH festgestellt, dass Behörden Anträge auf Erteilung von Umweltinformationen im Zusammenhang mit einem Gesetzgebungsverfahren nur solange ablehnen können, wie auch das Gesetzgebungsverfahren andauert. Ein laufendes Verfahren zum Erlass einer Rechtsverordnung hindert dagegen den freien Zugang zu Umweltinformationen grundsätzlich nicht.

Die Änderungen, die sich auf die aktive Verbreitung geologischer Daten richten, sollen insbesondere die Ziele des Projekts ROHSA 3 erreichen helfen. Mit dem Projekt sollen vorliegende Daten zu Rohstoffvorkommen schrittweise für die Öffentlichkeit digital verfügbar gemacht werden. Bergbau- und Erkundungsfirmen sollen auf diese Weise besser in die Lage versetzt werden, Vorkommen von Erzen und Spaten zu erschließen.

„Dies ist eine wichtige Voraussetzung für unsere Wirtschaft“, so Staatsminister Thomas Schmidt. „Mit den Neuregelungen schaffen wir die Balance zwischen den Interessen der Öffentlichkeit an verfügbaren Daten auf der einen Seite und dem Schutz persönlicher Daten auf der anderen“. Sofern die zu veröffentlichenden Daten einen Personenbezug aufweisen, kann künftig die grundsätzlich notwendige persönliche Anhörung des Betroffenen durch eine öffentliche Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt ersetzt werden. Sofern der Betroffene feststellt, dass er in seinen Rechten betroffen sein könnte, kann er bei der zuständigen Behörde gegen eine Veröffentlichung seiner Daten widersprechen.

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte hat den Änderungen im Vorfeld der Beschlussfassung im Landtag zugestimmt. Die Änderungen treten mit der Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft.

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