Gewerbliche Sammlungen nach wie vor umstritten
Gewerblichen Sammlern ist es untersagt, den örE in seiner Funktionsfähigkeit zu gefährden
Mit zwei Urteilen vom 11.07.17 sorgt das Bundesverwaltungsgericht erneut für etwas mehr Rechtsklarheit bei der Auslegung der Vorschriften über die gewerblichen Sammlungen: Öffentlich-rechtlichen Entsorgern wurde zum einen erneut bestätigt, dass kommunale Entsorgungsstrukturen weiterhin unter besonderem Rechtsschutz stehen.
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